Erstes Referendum zu Corona-Politik: Schweizer stimmen über Covid-19-Gesetz ab

Erstes Referendum zu Corona-Politik: Schweizer stimmen über Covid-19-Gesetz ab
Am 13. Juni können die Schweizer erstmals zu den von Regierung und Parlament beschlossenen Maßnahmen Stellung nehmen.

Bei einer Volksabstimmung am Donnerstag (13. Juni) können sich die Menschen in der Schweiz erstmals zur Corona-Politik an der Wahlurne positionieren. Zur Abstimmung gelangt das "Covid-19-Gesetz". Bisher ist keinem anderen Staat die Corona-Gesetzbegung der Bevölkerung in einem Referendum vorgelegt worden.

Um die Folgen der Coronakrise zu mildern, hatte die Schweizer Regierung ab März 2020 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Diese dienten dem Schutz der Bevölkerung sowie der finanziellen Unterstützung von Personen und Unternehmen, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden. Da das Epidemiengesetz nicht für alle der getroffenen Maßnahmen eine gesetzliche Grundlage bietet, musste die Regierung (Bundesrat) auf Notrecht zurückgreifen. Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Maßnahmen weiterführen zu können, erarbeiteten Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Parlament verabschiedete das Gesetz am 25. September im dringlichen Verfahren und setzte es sofort in Kraft. Es läuft Ende des Jahres aus.

Parteien werben für Ja

Sozialdemokraten (SP), Liberale (FDP), die Mitte-Partei, Grüne, Grünliberale und EVP (Evangelische Volkspartei) bestreiten den Abstimmungskampf für ein Ja gemeinsam. Die Parteien betonen, dass das Gesetz primär die finanzielle Unterstützung regle. Die wichtigsten Maßnahmen seien die Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung des Erwerbsausfalls, die Härtefallhilfen sowie die Unterstützung von Kultur und Sport. Die Maßnahmen haben einen Umfang von mehreren Milliarden Franken. Mehr als hunderttausend Unternehmen und über eine Million Menschen waren und sind auch in der Schweiz auf die Hilfe angewiesen.

Aus Sicht der rechtskonservativen SVP (Schweizerische Volkspartei) ist das Gesetz jedoch "komplett verknorzt", weil es sachfremde Themen verknüpfe: wirtschaftliche Hilfe an die von den Maßnahmen Betroffenen einerseits und die Erteilung weitreichender Machtbefugnisse an den Bundesrat andererseits. Für ein Nein spreche, dass damit die Macht der Regierung eingedämmt würde, so die SVP. Für ein Ja spreche hingegen, dass das Gesetz die Grundlage für die wirtschaftlichen Hilfe bilde. Schließlich beschlossen die Delegierten der SVP, keine Wahlempfehlung abzugeben.

FPÖ will Volksabstimmung

Mit dem Referendum kann in der Schweiz erstmals die Bevölkerung eines Landes zur Corona-Politik ihrer Regierung Stellung nehmen. In Österreich fordert die FPÖ eine Volksabstimmung. Das Referendum gegen das Gesetz hat der "Verein der Verfassungsfreunde" durchgesetzt, der 90.000 Unterschriften dafür gesammelt hatte. Seit Jahren verlagerten sich die politischen Kräfte vom Volk als Souverän zum Parlament, zur Regierung und zu Experten, begründete der Verein sein Vorgehen. Die Folge dieser Entwicklung sei, dass "immer weniger Leute ohne politische Rechenschaftspflicht" Entscheidungen treffen würden, die für alle von größter Bedeutung seien.

Weiters kritisieren die "Verfassungsfreunde" die schnelle Zulassung neuer Impfstoffe und Medikamente sowie die Aufforderung zur Impfung. Derzeit sammelt der Verein Unterschriften für die Volksinitiative "Stopp-Impfpflicht". Die Impfung und die Impfstoffe sind allerdings nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes, das am Donnerstag zur Abstimmung steht. Die Impfung wird in der Schweiz im Epidemiengesetz geregelt, das 2016 nach dem Ja der Bürger in Kraft getreten ist. In der Schweiz gibt es wie in Österreich keine Impfpflicht: Die Behörden haben sich für das Prinzip der Selbstbestimmung entschieden.

Umfragen: Mehrheit für Gesetz

Sollte das Covid-19-Gesetz vom Volk abgelehnt werden, müssen laut Bundesverfassung die Bestimmungen im Gesetz und die dazugehörenden Verordnungen ein Jahr nach dem Parlamentsbeschluss aufgehoben werden. Dies wäre am 24. September 2021 der Fall. Um die finanzielle Unterstützung fortzusetzen, müssten Bundesrat und Parlament zuerst eine neue Gesetzesgrundlage schaffen. "Ein Nein würde Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben", hielt Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) fest. Die Wirtschaftshilfen auf andere Weise fortzuführen, würde laut Bundesrat und Kantonen mehrere Monate in Anspruch nehmen. "Es wäre eine Periode der Unsicherheit für die Unternehmen, die Arbeitnehmenden und die Schweiz", sagte Parmelin.

Ein Nein zum Gesetz bedeutet allerdings nicht, dass der Bundesrat keine Maßnahmen mehr gegen die Ausbreitung des Virus ergreifen darf. Gestützt auf das Epidemiengesetz sind Maßnahmen wie die Schließung von Restaurants oder das Verbot von Veranstaltungen weiterhin möglich. Ebenfalls der Kauf und die Verteilung von Impfstoffen.

Umfragen gehen von einem Ja zum Gesetz aus. Die erste Trendumfrage von gfs.bern im Auftrag des Rundfunks SRG ergab, dass am 23. April 67 Prozent der Befragten Ja zur Vorlage gesagt hätten. Zum fast gleichen Resultat kam Ende April eine Umfrage im Auftrag von Tamedia.

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