Wo die Kirche jetzt alkoholfreien Wein und glutenfreies Brot verbietet

Die Heilige Kommunion ist eine der ältesten, kontinuierlich praktizierten Traditionen in unserem Kulturkreis: Sie bildet seit dem letzten Abendmahl vor rund 2.000 Jahren das Herzstück des christlichen Gottesdienstes - in einfachen Landkirchen ebenso wie in imposanten Kathedralen.
Doch nun sieht sich die Eucharistie mit Vorwürfen der Diskriminierung konfrontiert.
Denn der Einsatz von Brot und Wein als Symbole für den Leib und das Blut Christi schließt Menschen mit Alkoholabstinenz oder Glutenunverträglichkeit aus.
Ungerechtigkeiten beseitigen?
Konkret hat Pfarrerin Alice Kemp, das Thema anlässlich der dieswöchigen Tagung der Generalsynode in London zur Diskussion gestellt. Sie forderte von der Kirchenleitung eine Prüfung, ob die Verwendung von gluten- und alkoholfreien Elementen bei der Eucharistie in Erwägung gezogen werden könnte – „um die Ungerechtigkeit dieses Ausschlusses zu beseitigen?“

Kemp ergänzte: „Sowohl Priester als auch Gemeindemitglieder, die kein Gluten und/oder keinen Alkohol zu sich nehmen können, sind gezwungen, nur eine Art von Eucharistie zu empfangen, oder es kann ihnen verboten werden, beide Elemente zu empfangen, wenn sie weder Gluten noch Alkohol zu sich nehmen können.“
Kein Rütteln an Grundsätzen
Doch eine Änderung der bestehenden Praxis stößt auf Widerstand. „Das würde feste Positionen in der Kirche umstoßen“, meint Michael Ipgrave, Bischof von Lichfield und Vorsitzender der Liturgiekommission. Denn das anglikanische Kirchenrecht schreibt vor, dass das Brot für das Heilige Abendmahl aus dem „besten und reinsten Weizenmehl, das man bekommen kann, und der Wein aus dem vergorenen Saft der Trauben, der gut und gesund ist“, bestehen soll.
Ipgrave versucht die Bedenken auf andere Weise zu entkräftigen: „Der Empfang der heiligen Kommunion in nur einer Form ist kein ,Ausschluss‘, sondern die volle Teilnahme am Sakrament.“ Und auch jene Gläubige, die das Sakrament gar nicht körperlich empfangen können, würden dem Sakrament teilhaftig werden.
Restalkohol und glutenfreies Weizen
Ein gewisses Maß an Flexibilität würde die Kirche aber doch erlauben: Entscheidend beim Wein, erläutert der Rechtsausschuss in seiner aktuellen Erörterung, sei, dass er vergoren ist: „Durch den Entzug des Alkohols werden die erforderlichen Ergebnisse der Gärung zunichte gemacht.“ Aber: Bleibe ein noch so kleiner Restalkohol übrig, könne dieser Wein legal verwendet werden.
Und auch beim glutenfreiem Brot gebe es eine zugelassene Variante. Während jene Waffeln, die auf Reis- oder Kartoffelmehl basieren, nicht erlaubt sind, könnte glutenfreies Brot, das aus Weizenmehl hergestellt und bei dem lediglich der Glutenanteil verringert wurde, verwendet werden.
Die Synode räumt ein, dass die Rechtslage könne für Menschen, die an Alkoholismus oder Zöliakie leiden, „Schwierigkeiten mit sich bringen“. Doch die gegenwärtigen Vorschriften würden genügend Spielraum bieten. Eine weitere Öffnung ist nicht geplant.
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