EGMR: Deutschland wegen Abschiebung eines Syrers verurteilt
Im Zusammenhang mit einer Abschiebung nach Griechenland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland verurteilt.
Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter in Straßburg.
Deutschland muss nun 8.000 Euro Schadenersatz zahlen. Auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt. Athen habe hier gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es.
Gegen Menschenrechtskonvention verstoßen
Geklagt hatte ein im Jahr 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund eines Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert.
Deutschland habe damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilte das Gericht. Denn die Behörden hätten sich vergewissern müssen, dass der Mann in Griechenland nicht unter Bedingungen festgehalten werde, die gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstießen.
Kritik an Griechenland
Der Europarat, zu dem der EGMR gehört, hatte Griechenland in den vergangenen Jahren immer wieder für seinen Umgang mit Migranten kritisiert. Das Land müsse die Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften deutlich verbessern, hieß es zuletzt im Juli in einem Bericht des Anti-Folter-Komitees.
Europarat und EGMR sind von der EU unabhängig und setzen sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten ein.
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