CO2 nicht mehr klimaschädlich? Trumps neuester Angriff auf den Klimaschutz

Am Donnerstag wird Donald Trump ein Gesetz aus der Obama-Ära aufheben, durch das die USA Treibhausgase als klimaschädigend anerkennen. Während die Republikaner jubeln, steht die Industrie vor vielen offenen Fragen.
U.S. President Donald Trump signs executive orders in Washington

Donald Trump und einige seiner engsten Vertrauten stehen kurz davor, den bisher größten Sieg in ihrem Feldzug gegen die US-Klimaschutzpolitik einzufahren. Am Donnerstag, so erklärte Regierungssprecherin Karoline Leavitt, werde Trump eine Regelung aufheben, mit der die US-Regierung vor 16 Jahren offiziell anerkannt hat, dass Treibhausgasemissionen zum Klimawandel beitragen.

Die sogenannte Gefährdungsfeststellung (Endangerment Finding) wurde 2009 unter Barack Obama in Kraft gesetzt. Sie definiert sechs Treibhausgase, als Bedrohung für die öffentliche Gesundheit – unter anderem CO2 und Methan – und fußt auf Berichten renommierter US-Fachleute, wonach der erhöhte Ausstoß dieser Gase häufigere und stärkere Extremwetterereignisse bedingt. Die Regelung war somit die Rechtsgrundlage für alle Klimaschutzmaßnahmen der Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) unter den Präsidenten Obama und Biden.

Trumps Erklärung steht in völligem Widerspruch zur Wissenschaft

Am ersten Tag seines Amtsantritts ernannte Trump seinen Vertrauten Lee Zedin zum neuen EPA-Direktor – und beauftragte ihn damit, die Gefährdungsfeststellung überprüfen zu lassen. Die nun vorliegende Begründung der EPA, wonach die Gefahren von Treibhausgasen auf die öffentliche Gesundheit „übertrieben“ dargestellt wurden, steht in völligem Widerspruch zum internationalen wissenschaftlichen Konsens.

Der Klimaforschung schenkt der US-Präsident ohnehin kein Gehör. Im ersten Jahr seiner zweiten Amtszeit hat Trump einen Sturm an Maßnahmen gegen bestehende Klimaschutzbestimmungen losgetreten: Er bezeichnete fossile Brennstoffe als „unerlässlich für die wirtschaftliche und nationale Sicherheit“. Unter ihm traten die USA zum zweiten Mal (seit 2016) aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aus, dazu aus der Klimakonvention der Vereinten Nationen.

Etliche Klimaschutz-Regulierungen wären sofort hinfällig

Fällt die Gefährdungsfeststellung, wären auch zahlreiche bundesweite Regulierungen sofort hinfällig: US-Autohersteller müssten sich nicht mehr an Emissionsobergrenzen halten, Industriebetriebe für große Kredite keine Berichte über die Ausstöße ihrer Fabriken abgeben. Zukünftige Lockerungen, etwa für Öl-, Gas- und Kohlekraftwerke, wären ebenfalls leichter umzusetzen. EPA-Direktor Zeldin nannte den Schritt am Dienstag den „größten Deregulierungsakt der amerikanischen Geschichte“.

Schon jetzt steht fest, dass etliche Klimaschutzorganisationen gegen die Entscheidung klagen werden. Experten gehen davon aus, dass der Rechtsstreit Jahre dauern wird, womöglich bis 2028. Die weiteren Folgen sind offen.

Eine Aufhebung aller CO2-Obergrenzen auf Bundesebene könnte dazu führen, dass einzelne (demokratische) Bundesstaaten eigene Regelungen einführen. Kalifornien, der größte Automarkt der USA, hat das bereits angekündigt.

Schwierige Fragen für die Industrie

Die Industrie steht somit vor schwierigen Entscheidungen: Welche Motoren baut man etwa in neuen Autos ein, wenn es landesweit unterschiedliche Emissionsvorgaben gibt? Oder wenn man die Fahrzeuge womöglich in Länder exportieren will, in denen strengere Obergrenzen gelten? Solange der Rechtsstreit dauert, läuft man außerdem Gefahr, im Nachhinein hohe Bußgelder nachzahlen zu müssen, sollte die Gefährdungsfeststellung bestehen bleiben.

Trumps Kampf gegen den Klimaschutz wird laut US-Medien ohnehin nicht von der Industrie vorangetrieben, sondern von einer Handvoll Vertrauter. „Es geht nicht um die Interessen der Konzerne“, wird ein Berater der Republikaner in den New York Times zitiert. Stattdessen hätten sich „ideologische Aktivisten“ in Trumps Umfeld durchgesetzt, „die glauben, dass der Klimawandel eine linke Ideologie ist, die in Wahrheit die Umverteilung von Reichtum als Ziel hat.“

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