Die Mutation scheidet die Geister

Die Mutation scheidet die Geister
Geteilte Reaktionen auf Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu gentechnisch veränderten Organismen.

Ein Champignon, der langsamer braun wird. Ein Beispiel für einen mit Crispr veränderten Organismus. Oder widerstandsfähigere Pflanzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind und daher der GVO-Richtlinie der EU unterliegen.

Die Begründung: Durch diese Verfahren wird eine gezielte Veränderung am genetischen Material vorgenommen, die auf natürliche Weise nicht möglich gewesen wäre. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass GVO geprüft, genehmigt und gekennzeichnet werden.

Dem Urteil ging eine Klage des französischen Landwirtschaftsverbands beim französischen Staatsrat voraus. Der EuGh sollte klären, was rechtlich gesehen GVOs sind und wie die GVO-Regeln anzuwenden sind. Der Europäische Gerichtshof nahm – für viele überraschend – alle „Genom-Editing-Verfahren“ mit in die Regelung.

Das ließ gestern vor allem Umweltverbände jubeln. Greenpeace spricht von „Klarheit“, Global 2000 von einem „Riesenerfolg“. Auch Gertraud Grabmann, Obfrau von Bio Austria, dem Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern begrüßt das Urteil: „Die Menschen haben ein Recht, zu wissen, wie ihre Lebensmittel hergestellt werden.“

Die Mutation scheidet die Geister

„Österreichischer Weg“

Michael Blass, Geschäftsführer der AMA Marketing, bezeichnet die Entscheidung als „juristisch schlüssig“: „Der EuGH bestätigt damit den österreichischen Weg.“ In Österreich darf kein gentechnisch veränderter Organismus in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion verwendet werden.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein ( FPÖ) freute sich über das Urteil: Es stärke die – traditionell strengen – Regelungen zur Gentechnikfreiheit in Österreich.

Im Umweltministerium ist man besorgt, dass „Gentechnik in anderen Mitgliedstaaten erlaubt ist und europaweit keine einheitlichen Regeln“ gelten.

Während Kritiker der Methoden von „neuer Gentechnik“ sprechen, hätten sich Befürworter vom EuGH mehr Differenziertheit gewünscht. Wie auch Pflanzengenetiker Josef Glößl von der Wiener Universität für Bodenkultur (BOKU): „Von naturwissenschaftlicher Seite gibt es keinen Grund, alle Produkte, die mithilfe der neuen Züchtungsmethoden werden, als GVO zu bezeichnen und somit den Regelungen des Gentechnikgesetzes zu unterwerfen“, sagt der Wissenschaftler zum KURIER. Nicht alles, „was ein Labor von innen gesehen hat“, ist Gentechnik. Mutationen, wie etwa durch die Methode Crispr/Cas eingeführt, können auch natürlich passieren.

Regionale im Nachteil

Für manche kleinere, regionale Züchter würden nun die Zulassungsprozesse langwieriger und kostenintensiver. „Sie werden – sozusagen als ungewollter Nebeneffekt – vom Zugang zu modernen Züchtungsmethoden ausgeschlossen“, fürchtet Glößl und bestätigt damit auch eine Sorge der Vereinigung Saatgut Austria. „Wenn jemand die Absicht hätte, regionale Züchter zum Vorteil von großen globalen zu verdrängen, dann wäre der EuGH-Entscheid, zynisch gesagt, die perfekte Strategie dafür“, so Glößl.

Ähnliches fürchtet auch die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ). „Außerdem ist die Hoffnung, mithilfe neuer Methoden Lösungen für Probleme in Ackerbau und Viehzucht schneller erreichen zu können, nun zunichte gemacht worden“, sagt LKÖ-Generalsekretär Ferdinand Lembacher. Sie hätten etwa den Kampf gegen Krankheiten, Allergene oder Trockenresistenzen erleichtert und Beiträge zur nachhaltigen ressourcensparenden Landwirtschaft gebracht.

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