Deutsches "Werbe"-Verbot für Abtreibungen soll fallen

Abtreibungsbefürworterinnen bei einer Demo
Der deutsche Justizminister Marco Buschmann hat am Montag einen Entwurf für die Aufhebung des umstrittenen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs vorgelegt, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet.
Als "Werbung" gelten laut dem bisherigen Gesetz schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass "Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen". Sie hielten darin außerdem fest: "Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung."
Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Arztpraxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.
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