Deutschland führt automatische Ausgangssperren ein
Die deutsche Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt, mit der eine bundesweit verbindliche "Notbremse" ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt wird. Das haben Bundesgesundheits- und Innenministeriums in einem Papier festgelegt, das heute beschlossen wurde.
Ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte demnach unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.
Einheitliche Schutzmaßnahmen
Diese bundesweite Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher wurden solche Maßnahmen per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt. Ab einer 100er-Inzidenz gilt regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen.
Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt. Die Gesetzesvorlage muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben.
Vorerst bis Ende Juni
Die deutsche Bundesregierung wird zudem ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote ab einem Schwellenwert von 100 zu erlassen - aber nur mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. "Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können", heißt es in dem Entwurf.
Die Gesetzesänderung insgesamt gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Das ist derzeit der 30. Juni.
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