Coronavirus: Slowakisches Gericht verbietet Sammeln von Handydaten

Group B Russia vs Slovakia
Eine App hätte die Lockerungen der Corona-Maßnahmen vereinfachen sollen. Doch das entsprechende Gesetz verletzt die Rechtsstaatlichkeit.

Die slowakische Regierung plant eine neue Tracking-App für Smartphones im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus. Doch sie hat nun einen Rückschlag einstecken müssen.  

Denn das Verfassungsgericht hat Teile eines Gesetzes von März außer Kraft gesetzt, die Behörden den Zugang zu Daten von Telekommunikations-Betreibern erlauben, um die Spuren von Coronavirus-Infizierten nachverfolgen. Das Gericht gab damit einer Beschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten gegen eine vom Parlament beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht. Die höchste juristische Instanz der Slowakei hatte Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit.

Das Gesetz sei nicht klar genug formuliert gewesen. „Man hätte Daten verarbeitet ohne klare Ziele“, wird der Vorsitzende des Gerichts, Ivan Fiacan in den Medien zitiert. Es hätten Garantien gefehlt, die den Missbrauch der persönlichen Daten ausschließen. Die Höchstrichter hätten nicht grundsätzlich eine Handyüberwachung verboten, sondern lediglich beanstandet, dass die Gesetzesnovelle Zweck, Dauer und Kontrolle der außerordentlichen Maßnahme nicht ausreichend definiert habe.

Die von der konservativ-populistischen Parlamentsmehrheit beschlossene Gesetzesnovelle hatte der obersten staatlichen Gesundheitsbehörde den Zugriff zu den Handy-Lokalisierungsdaten der Mobilfunkbetreiber erlaubt, um damit zu verfolgen, wo sich mit dem neuartigen Coronavirus Infizierte bewegen und mit wem sie sich treffen.

Handy-Apps zur Nachverfolgung von Kontakten zu möglicherweise Infizierten Personen werden in verschiedenen Staaten eingeführt, um möglichst bald wieder das soziale Leben und die Wirtschaft auf einen Normalbetrieb umstellen zu können. Allerdings können entsprechende Apps nur auf freiwilliger Basis funktionieren. Auch in Österreich hatte es Diskussionen über die Verpflichtende Einführung einer Tracking-App gegeben.

 

Kommentare