Brand in Crans-Montana: Ermittlungen gegen Gemeindepräsidenten
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Schweiz ist auch der Gemeindepräsident, Nicolas Féraud, im Visier der Justiz. Gegen ihn und vier weitere Personen hat die Walliser Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Feuer-Inferno in der Silvesternacht strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Ermittelt wird nun gegen insgesamt neun Personen. 41 Menschen waren bei der Brandkatastrophe ums Leben gekommen und 115 wurden teils schwer verletzt.
Bei den vier anderen Personen handelt es sich um den ehemaligen Gemeinderat, der zwischen 2021 und 2024 für die öffentliche Sicherheit zuständig war, den Verantwortlichen für Brandschutz in den Jahren 2020 bis 2024 und dessen Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit. Dies bestätigte die Walliser Staatsanwaltschaft am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zuerst darüber berichtet hatte 24 heures.
Ermittlungen auch gegen Betreiber-Paar
Die fünf Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Es handelt sich um dieselben Anklagepunkte, die auch gegen die Betreiber der Unglücksbar Le Constellation, Jacques und Jessica Moretti, sowie gegen den ehemaligen und den aktuellen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde Crans-Montana erhoben wurden.
Bisher hat die Walliser Staatsanwaltschaft keine Termine für die Vernehmungen der fünf neuen Beschuldigten bekannt gegeben. Diese erhalten nun über ihre Anwälte Zugang zu den Akten. In Frankreich werden diese Woche vier Personen von der Staatsanwaltschaft Paris angehört. Es handelt sich um drei ehemalige Angestellte der Bar Le Constellation in Crans-Montana und einen Kunden. Alle waren am Tag der Brandkatastrophe anwesend.
Rechtshilfeersuchen in Frankreich abgelehnt
Unterdessen hat das Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence ein von der Walliser Justiz gestelltes Rechtshilfeersuchen abgelehnt. Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte die Beschlagnahme des Vermögens - Wohnungen und Bankkonten - des Barbetreiber-Ehepaars Moretti beantragt.
Der Antrag wurde abgelehnt, da er sich auf Vermögenswerte bezog, die weder direkt noch indirekt mit der Straftat in Zusammenhang stehen, die derzeit untersucht wird.
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