Gericht erklärt AfD Sachsen als "gesichert rechtsextremistisch"
Die AfD Sachsen darf vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil und wies damit einen AfD-Eilantrag zurück.
AfD Sachsen "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft
Das Gericht erklärte, dass "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind".
Der sächsische Verfassungsschutz hatte im Dezember 2023 erklärt, den gesamten AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, nachdem dies zuvor nur bei der Partei-Jugendorganisation Junge Alternative in dem deutschen Bundesland der Fall war.
Bayern: Rechtsextremistischer Verdachtsfall
Mit der Einstufung haben die Staatsschützer mehr Kompetenzen für eine Beobachtung der Partei.
Ähnlich sieht es in Bayern aus: Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München Anfang Juli als unbegründet zurück.
In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Umfragen zufolge kann die AfD damit rechnen, stärkste Kraft im Dresdner Landesparlament zu werden.
Die anderen Parteien haben eine Zusammenarbeit mit der AfD aber bereits ausgeschlossen.
Bestreben nach Einstufung der gesamten AfD
Im Februar berichteten mehrere deutsche Medien, darunter die Süddeutsche Zeitung, dass das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz eine Einstufung der gesamten AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" anstrebe. Die Süddeutsche berief sich dabei auf interne Mails und Vermerke des Inlandsgeheimdienstes.
Zurzeit wird die Partei nur als sogenannter "Verdachtsfall des Rechtsextremismus'" geführt.
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