Sollen die Behörden Handys sicherstellen dürfen?
Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne eine vorhergehende richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig. Das hat der VfGH entschieden. Was bedeutet das für aktuelle und künftige Verfahren?
Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag entschieden und damit dem Antrag eines Kärntner Unternehmers stattgegeben. Bis Anfang 2025 muss die aktuelle Regelung nun repariert werden.
Wie diese aussehen soll – und was das für die aktuell prominenten Verfahren wie die Chat-Affäre rund um Thomas Schmid bedeutet, erklärt KURIER-Innenpolitik-Redakteurin Raffaela Lindorfer.
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