Schwieriger Weg zum Schadenersatz

Schwieriger Weg zum Schadenersatz
Unternehmen werden die Republik wegen der rechtswidrigen Schließung von Geschäften klagen.

Die Republik wird einen Richter brauchen. Gerald Zimmermann, General Manager der Österreich-Tochter des Schuhmodenkonzerns CCC, will den durch Geschäftsschließungen verursachten Schaden von der Republik zurückerstattet bekommen. „Unsere Klage wird bereits vorbereitet.“ Derzeit werde die genaue Schadenshöhe ermittelt.

Das ist eine der Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik. Laut Rechtsexperten ist es allerdings nicht ganz so einfach, die genaue Schadenshöhe zu berechnen. Die Umsatzzahlen vom Vorjahr wird man nicht so einfach verwenden können. Man muss vielmehr abschätzen, um wie viel der Umsatz während der Corona-Krise ohne Schließung der Geschäfte zurückgegangen wäre. Dazu werden wohl Gutachten notwendig sein.

Außerdem hat der Staat ja auch Förderungen an Unternehmen vergeben. Diese Zahlungen müssen gegengerechnet werden.

Wie viele Unternehmen dem Beispiele von CCC-Schuhmoden folgen werden und die Republik klagen, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Angst vor der Pleite

Vor allem bei kleineren Betrieben kann es sein, dass ohne Schadenersatz vom Staat die Pleite droht und deshalb der Rechtsweg beschritten wird.

Der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will, möchte sich bei der Frage, wie viele klagen werden, nicht festlegen. „Wir sind kein Klagsverband und können keinen seriöse Zahl nennen. Wir als Handelsverband zeigen den Mitgliedern die unterschiedlichen Optionen auf. Manche Unternehmen sagen, sie wollen sich jetzt auf ihr Geschäft konzentrieren. Andere haben uns mitgeteilt, dass sie klagen werden.“

Schon vor dem Sommer haben Rechtsanwälte versucht, Sammelklagen gegen die Republik zu organisieren. Auch hier lasst sich kaum abschätzen, wie hoch die Bereitschaft zu klagen wirklich ist.

Grundlage der Amtshaftungsklagen ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, nachdem es rechtswidrig war, nur kleinen Verkaufslokalen mit weniger als 400 Quadratmetern Fläche das Öffnen zu erlauben. Größere Geschäfte durften nicht aufsperren. Dadurch ist den Unternehmen ein Schaden entstanden.A. AN

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