So teuer wird es, wenn man beim Telefonieren im Auto erwischt wird

Symbolbild
Die Strafen für die Nutzung des Smartphones während der Fahrt werden verdoppelt.

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) auf den Weg gebracht. Damit sollen unter anderem die Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer oder gegen die Gurt- und Helmpflicht angehoben werden. Die 41. KFG-Novelle muss erst im Nationalrat beschlossen werden.

Die Landesverkehrsreferentenkonferenz hat sich bereits im Jahr 2021 für eine Anhebung der gesetzlich festgesetzten Strafbeträge bei Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer bzw. Verstoß gegen die Gurt- oder Helmpflicht ausgesprochen. Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge sind zu niedrig, „um noch abschreckende Wirkung zu entfalten“, hießt es in der Folgeabschätzung.

Daher werden die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Beträge von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) bzw. von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai.

Im Jahr 2022 wurden österreichweit laut Innenministerium 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt. 130.540 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet.

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