Was kostet es, ein im Ausland gekauftes Auto in Österreich anzumelden?

Zusammenfassung
- Beim Eigenimport eines Fahrzeugs nach Österreich fallen Steuern wie die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und die Einfuhrumsatzsteuer an.
- Neuwagen aus der EU unterliegen einer Erwerbssteuer von 20 % in Österreich, während Gebrauchtfahrzeuge die Mehrwertsteuer im Herkunftsland entrichten.
- Zusätzliche Kosten umfassen Zollgebühren, Überstellungskennzeichen, Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und ein mögliches §57a-Gutachten.
Auto-Zölle sind derzeit in aller Munde. Was aber, wenn man selbst ein Auto importieren möchte? Ein seltenes Modell aus den USA vielleicht? Oder ein Auto, das im benachbarten Ausland womöglich weniger kostet als in Österreich?
Doch Achtung: Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Österreich importiert, muss laut ÖAMTC mit Steuern und Gebühren rechnen. Diese variieren laut Mobilitätsclub je nach Herkunft des Fahrzeugs, dem Alter und dem Modell.
Diese Kosten kommen auf Käufer zu
1. Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA wird fällig, wenn ein Fahrzeug in Österreich zugelassen wird, unabhängig davon, ob es im Inland gekauft oder aus dem Ausland importiert wurde. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem CO2-Ausstoß sowie dem Alter und Modell des Fahrzeugs.
2. Mehrwertsteuer (MwSt.)
Beim Kauf eines Neuwagens (maximal 6.000 km oder weniger als sechs Monate nach erstmaliger Inbetriebnahme) innerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer an den ausländischen Händler gezahlt. Stattdessen fällt in Österreich eine Erwerbssteuer in Höhe von 20 % an.
Für Gebrauchtwagen wird die Mehrwertsteuer direkt an den ausländischen Händler entrichtet.
3. Einfuhrumsatzsteuer
Wird das Fahrzeug aus einem Drittland (also einem Land außerhalb der EU) importiert, muss eine Einfuhrumsatzsteuer von 20 % gezahlt werden.
4. Zollgebühren
Beim Import eines Fahrzeugs aus einem Drittland fällt an der EU-Außengrenze Zoll an. Dieser beträgt 10 % des Fahrzeugwerts.
5. Kosten für Überstellungskennzeichen
Um das Fahrzeug nach Österreich zu überführen, werden Überstellungskennzeichen benötigt. Die Kosten für diese Kennzeichen variieren je nach Herkunftsland und Kennzeichentyp.
6. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank
In Österreich ist eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank erforderlich, die maximal 180 Euro kostet.
7. §57a-Gutachten
Falls das Fahrzeug bereits ein Pickerl (technische Überprüfung) benötigt, muss vor der Zulassung in Österreich ein §57a-Gutachten durchgeführt werden. Sollte das Fahrzeug aus dem Ausland kommen, ist gegebenenfalls auch ein entsprechendes Gutachten des Ursprungslandes vorzulegen, das übersetzt werden muss.
Beim Kauf eines Neufahrzeugs bei einem Händler innerhalb der EU ist bei diesem keine Mehrwertsteuer zu zahlen, denn diese wird in Form der Erwerbssteuer (Umsatzsteuer) in Österreich gemeinsam mit der NoVA am Finanzamt fällig.
Die Erwerbssteuer wird auch fällig, wenn man ein Neufahrzeug bei einer Privatperson im EU-Ausland kauft. Ein Neufahrzeug im Sinne der Mehrwertsteuer hat beim Erwerb nicht mehr als 6.000 km auf dem Tacho oder die erstmalige Inbetriebnahme liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Somit fallen auch viele Vorführwagen in die Kategorie „Neuwagen“.
- Bei Gebrauchtfahrzeugen, die in der EU beim Händler gekauft werden, ist die entsprechende Mehrwertsteuer direkt an den Händler zu zahlen. In Österreich zahlt man für das Fahrzeug dann keine Umsatzsteuer mehr. Ein Gebrauchtfahrzeug im Sinne der Mehrwertsteuer hat beim Erwerb mehr als 6.000 km auf dem Tacho und die erstmalige Inbetriebnahme liegt mehr als 6 Monate zurück.
- Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird oder ein Hinweis auf Differenzbesteuerung besteht. Nur so kann der gezahlte Nettokaufpreis für die NoVA-Berechnung beim österreichischen Finanzamt herangezogen werden.
- Beim Kauf in Drittländern kann die bezahlte Mehrwertsteuer, auf Grundlage einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung, vom ausländischen Händler refundiert werden. Unabhängig davon, wird bei der Einfuhr aus Drittländern aber die Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 20 Prozent fällig.
Kommentare