Verspätete Züge: Wann und wie bekomme ich Geld zurück?
Derzeit ist es in den Zügen oft wieder übervoll. Ferien, Großanlässe, Pendlerzeiten: Verspätetete oder ausgefallene Züge sorgen für Stress beim normalerweise entspannten Bahnfahren. Denn vorab sei gesagt: Die ÖBB gehörten 2023 mit rund 95% Pünktlichkeit zu den pünktlichsten Bahnen Europas.
Doch: Welche Rechte und Entschädigungsansprüche hat man als Fahrgast, wenn es zu Verspätungen oder Ausfällen kommt?
Frage 1: Habe ich Recht auf eine Entschädigung?
Ist bei der Abfahrt, bei einem verpassten Anschluss oder bei gänzlichem Zugausfall zu erwarten, dass die Verspätung am Zielort 60 Minuten oder mehr betragen wird, muss das Bahnunternehmen
die Erstattung des Fahrpreises für den nicht durchgeführten oder zwecklos gewordenen Teil der Fahrt
die Fortsetzung der Fahrt bei nächster Gelegenheit oder
die Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen, fasst der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich zusammen.
Wählt der Fahrgast die Fortsetzung der Fahrt, so hat dieser ab einer Verspätung von 60 Minuten einen Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden Verspätung steigt diese Mindestentschädigung auf 50 Prozent des Preises.
Keine Entschädigung
Keine Entschädigung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen wie etwa extremen Wetterbedingungen, bei Verschulden des Fahrgastes oder wenn das Verhalten eines Dritten Ursache für die Verspätung war.
Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres - etwa mit der Zuggattung Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet bestehen im Verspätungsfall laut ÖBB keine Ansprüche auf Entschädigung.
Frage 2: Wer sorgt für Unterbringung, Mahlzeiten und Erfrischungen?
Bei Zugausfall oder bei einer Verspätung von mehr als 59 Minuten hat das Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen kostenlos Snacks oder Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Dauer der Wartezeit anzubieten, sofern sie im Zug oder Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Wenn nötig, ist den Fahrgästen eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit anzubieten, sofern dies praktisch durchführbar ist.
Frage 3: Wie bekomme ich Geld zurück?
Bei der ÖBB kann online eine Verspätungsbestätigung angefoderte werden. Dazu muss die betreffende Zugnummer und der entsprechende Halt eingegeben werden. Anträge auf Erstattung werden via Fahrgastrechte.Bot eingegeben. Nach Absenden des Kontaktformulars bekommt man eine automatisierte Empfangsbestätigung.
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