Strenger Winter, kaputte Straßen: Muss man dieses Frühjahr mit mehr Schlaglöchern rechnen?
Zusammenfassung
- Strenger Winter und häufige Temperaturwechsel führen zu mehr Schlaglöchern und höheren Straßenschäden.
- Kurzfristige Reparaturen wie Kaltasphalt sind teuer, langfristig ist ein systematisches Erhaltungsmanagement nötig.
- Bei Schäden durch Schlaglöcher haften Straßenerhalter nur bei grober Fahrlässigkeit, Fahrzeuglenker müssen Fahrweise anpassen.
Der lange Winter schadet nicht nur den Nerven, sondern auch den Straßen: Denn schwankt das Thermometer immer wieder um den Gefrierpunkt, kann Regen oder Schmelzwasser an Rissen und anderen vorgeschädigten Stellen in die Straßenschichten einsickern. Gefriert das Wasser, dehnt es sich aus und sprengt den Asphalt weiter auf. Wenn es taut, bilden sich unter der Straßenoberfläche Hohlräume, die mit der Zeit vom Verkehr eingedrückt werden. Es entsteht ein Schlagloch, in das erneut Wasser eindringen kann.
Straßen stärker geschädigt
Der strenge Winter hat nach Einschätzung des ADAC die Straßen stärker geschädigt als in den Vorjahren. Vor allem der häufige Wechsel von Plus- und Minusgraden sorgt für viele Schäden insbesondere an kommunalen Straßen, die entstandenen Kosten können laut ADAC in die Milliarden gehen.
Um einen verkehrssicheren Zustand der Straße zu gewährleisten und größere Schäden an der Substanz zu verhindern, muss auf kurzfristige Sanierungsmethoden wie z.B. Kaltasphalt zurückgegriffen werden. Der ADAC geht davon aus, dass sich hierbei die Kosten für die Reparatur eines Schlaglochs auf bis zu 200 Euro belaufen. Um Schäden nachhaltig zu beheben und die Qualität der kommunalen Straßen langfristig garantieren zu können, sollte jedoch ein systematisches Erhaltungsmanagement zum Einsatz kommen.
Schäden durch Schlaglöcher: Wer zahlt?
"Der Straßenerhalter kann unter Umständen für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden – aber auch für Fahrzeuglenker heißt es in solchen Fällen, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen heißt es auf der ÖAMTC.Homepage. Vorausschauendes Fahren und angepasste Geschwindigkeit sind Voraussetzungen dafür, dass man bei einem Schlagloch noch rechtzeitig reagieren und Schäden am Fahrzeug vermeiden kann. Wer das nicht tut, riskiert eine Minderung der Ersatzansprüche oder die eigene Haftung.
Auf kostenlos benutzbaren Straßen haften Land oder Gemeinde nur bei grober Fahrlässigkeit. Wenn es durch Frostaufbrüche zu Schäden am Fahrzeug oder gar zu einem Unfall gekommen ist, empfiehlt es sich, alle Details mit Fotos zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeuginnendaten zu notieren. Auch ein polizeiliches Unfallprotokoll kann für die anschließende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hilfreich sein.
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