Gefahrenzone Zebrastreifen? Jedes zwanzigste Auto ignoriert Kinder

Gefahrenzone Zebrastreifen? Jedes zwanzigste Auto ignoriert Kinder
Aktuelle Zahlen zeigen: Viele Fahrer halten nicht an, wenn ein Kind über den Zebrastreifen will. Warum?
Wer mit seinem Nachwuchs übt, über eine Straße zu gehen, hat wohl einen Satz schon oft gesagt: Immer nach links und rechts schauen und immer am Zebrastreifen bleiben!  Doch: Wie sicher sind die Kinder dort wirklich?
Aktuelle Zahlen des KFV stimmen nachdenklich:
 

Gefahrenzone Zebrastreifen? So viele Kinder werden in Österreich verletzt

 
In den vergangenen fünf Jahren wurden in Österreich auf „Zebrastreifen“ insgesamt 5.213 Personen verletzt, darunter 887 Kinder. Getötet wurden auf Schutzwegen insgesamt 48 Menschen, darunter drei Kinder.
 
Wie KFV-Beobachtungen zeigen, hält jedes zwanzigste Fahrzeug nicht an, obwohl ein Kind über einen Schutzweg gehen will. Für Erwachsene bremst sogar nur jeder Zehnte. 
 
Die dunkle Jahreszeit ist für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden besonders gefährlich. Vor allem dann, wenn sie schlecht sichtbare Kleidung tragen. Laut einer Erhebung vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sind nur rund 35 Prozent der Zu-Fuß-Gehenden im Winter gut sichtbar unterwegs (helle Kleidung oder Reflektoren). Bei den Fahrradfahrenden sind es rund 36 Prozent.
KFV fordert Verdoppelung der Strafe, wenn Kinder gefährdet werden  

Doch selbst die aktuellen Zahlen spiegeln laut KFV noch nicht den tatsächlichen Umfang der Fehlverhalten vor Schutzwegen wider. Doch warum ignorieren so viele Autofahrer Kinder, die den Zebrastreifen überqueren wollen?
 
Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) erklärt dazu: „Die Anhaltebereitschaft hat sich in den vergangenen Jahren leider kaum verändert. Besonders erschütternd ist es, wenn nicht vor Kindern, die einen Schutzweg überqueren wollen, angehalten wird. Wir fordern daher generell eine Verdoppelung des Strafausmaßes bei Delikten im Straßenverkehr, wenn Kinder gefährdet werden“.

Was sind unsichtbare Schutzwege?

Übrigens: „Unsichtbare Schutzwege“, wie in der StVO festgehalten, gelten immer und überall. Wollen Kinder – einzeln oder in Gruppen, beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt – eine Fahrbahn überqueren, müssen Fahrzeuglenkende ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen – auch wenn sich dort kein Zebrastreifen befindet.

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