Autofahren mit Gips: Wann ist es erlaubt und wann nicht?

© TRT
Darf man ein Auto lenken wenn man einen Gipsfuß hat? Und was ist, wenn nur der linke Fuß verletzt ist, man aber ein Automatik Auto fährt?
Zusammenfassung
Wir nutzen künstliche Intelligenz, um Zusammenfassungen unserer Artikel zu erstellen. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von einem Redakteur geprüft.
- Ein Gipsbein ist kein Hindernis beim Fahren eines Automatik- oder Elektrofahrzeugs, wenn das linke Bein betroffen ist.
- Gesetzlich muss ein Fahrer in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen und die Bedienelemente erreichen zu können.
- Bei Unfällen muss nachgewiesen werden, dass die Verletzung nicht ursächlich war, um rechtliche Folgen zu vermeiden.
Angesichts der laufenden Skisaison kommen so manche mit einem Accessoire aus den Ferien zurück, auf das man gerne hätte verzichten können. Aber ob Gips, Aircast oder Schiene: Darf man Autofahren, auch wenn man ein verletztes Bein - etwa einen Gipsfuß hat? Und was ist, wenn nur der linke Fuß oder etwa der Arm verletzt ist?
Das sagte das Gesetz
Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist, gibt Auskunft: "Gesetzlich legt § 58 Abs 1 StVO fest, dass man ich in einer geistigen und körperlichen Verfassung befinden muss, um ein Fahrzeug sicher zu lenken und die Verkehrsvorschriften einzuhalten in der Lage ist. Dazu kommt noch § 102 Abs 2 und Abs 3 Kraftfahrgesetz, der verlangt, dass man den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen hat und die Bedienelemente erreichen kann. Zumindest mit einer Hand muss die Lenkvorrichtung gehalten werden."
So weit die gesetzliche Grundlage. Aber was bedeutet das?
Hoffer: "Beim Gips am Bein kommt es tatsächlich darauf an, welches Bein betroffen ist und ob man es etwa zum Kuppeln braucht. Ist das linke in Gips und lenkt man ein Automatik-Fahrzeug oder ein Fahrzeug ohne Getriebe wie etwa ein E-Fahrzeug, kann das eingegipste Bein ruhig gehalten werden und bietet demnach auch kein Hindernis."
In anderen Fällen, so der Jurist, wird das Lenken wohl eher unzulässig sein: "Beim Gips am Arm ist die Situation nicht ganz unähnlich. Kann ein Arm, den man sonst zum Schalten brauchen würde, nicht zum Lenken verwendet werden, muss die andere Hand alle Lenkfunktionen übernehmen."
Achtung bei Unfall
Generell rät er auf jeden Fall eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder zumindest dem Hausarzt. Hoffer: "Kommt es zu einem Unfall, wird man vermutlich beweisen müssen, dass die Beeinträchtigung nicht unfallkausal war. Kann das nicht widerlegt werden, drohen straf- und zivilrechtliche Folgen zum Beispiel Malus oder Kasko-Leistungsfreiheit.
Kommentare