Alkohol, Handy, Tempo: Was führt zum Entzug des Probeführerscheins?

Zusammenfassung
- In Österreich unterliegt jeder neue Führerschein in den ersten drei Jahren als Probeführerschein besonderen Regeln.
- Der Probeführerschein kann bei Überschreitung der Alkoholgrenze von 0,1 Promille, schweren Verkehrsdelikten oder Handy am Steuer entzogen werden.
- Eine Nachschulung verlängert die Probezeit und bei weiteren Verstößen wird ein amtsärztliches Gutachten angeordnet.
Ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer ist der Polizei Donnerstagabend auf der Tiroler Inntalautobahn (A12) in Wiesing (Bezirk Schwaz) mit 169 km/h statt der dort erlaubten 100 km/h ins Netz gegangen. Dem jungen Österreicher wurde noch an Ort und Stelle die Lenkberechtigung abgenommen, teilte die Exekutive mit. Eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Schwaz soll folgen.
Führerschein auf Probe
Frisch die Prüfung bestanden und ab auf die Straße. Das geht. Allerdings auf Probe. Denn auch wenn die Probezeit nicht in den Führerschein eingetragen wird - außer bei einer Verlängerung der Probezeit - so gibt es sie.
In Österreich ist jeder neue Führerschein, außer Klasse AM und F in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag.
Das bedeutet: Man kann den Führerschein verlieren. Und dazu muss man nicht wie der oben Genannte als raser unterwegs sein.
So verliert man den Probeführerschein
1) Alkohol: Es gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 statt 0,5 Promille.
2) Begeht man ein schweres Verkehrsstrafdelikt wie etwa Fahrerflucht, Vorrangverletzung, oder Rasen wird von der Behörde eine Nachschulung angeordnet.
3) Handy am Steuer wird ebenfalls geahndet.
Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Die Verlängerung oder der Neubeginn der einjährigen Probezeit wird in den Führerschein eingetragen, was mit einer Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins verbunden ist.
Begeht die Führerscheinbesitzerin oder der Führerscheinbesitzer innerhalb der dritten Probezeit einen neuerlichen Verstoß, ist zur Abklärung der gesundheitlichen Eignung ein amtsärztliches Gutachten samt einer verkehrspsychologischen Untersuchung nötig.
Wichtig für die Urlaubszeit: Junge Führerscheinbesitzerinnen und Führerscheinbesitzer sind berechtigt, unter denselben Bedingungen wie alle anderen Kraftfahrzeuge im Ausland zu lenken, unabhängig davon, ob deren Probezeit abgelaufen ist oder nicht.
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