Vom Starkregen überrascht: Darf man unter der Autobahnbrücke Halt machen?

Vom Starkregen überrascht: Darf man unter der Autobahnbrücke Halt machen?
Dürfen Zweiradfahrer bei Starkregen unter einer Autobahnbrücke warten, bis der Regen nachlässt? Der ÖAMTC Chefjurist gibt Auskunft.
Ein nasser Mai liegt hinter uns, und Anfang Juni sieht es ebenfalls nicht besser aus. Was tun, wenn man bei der Ausfahrt mit dem Motorrad von einem starken Regenguß überrascht wird? Darf - oder soll man sogar - unter einer Autobahnbrücke Schutz suchen und abwarten, bis das Schlimmste vorüber ist?
 
"Diese Anfrage ist naturgemäß nicht eindeutig zu beantworten", meint dazu ÖAMTC Chefjurist Martin Hoffer: "Aber: Wenn ein Weiterfahren nicht zumutbar wäre, weil Gefahr für die eigene Sicherheit droht, wird man anhalten dürfen."
 
Schließlich, so der Jurist, darf man nur auf Sicht fahren und wenn diese nicht ausreicht, darf beziehungsweise muss man sogar anhalten. Hoffer: "Nass zu werden alleine wird aber als Argument nicht ausreichen. Daher hat diese Frage eigentlich auch in der Regel nichts mit einer Brücke zu tun. Diese wäre allenfalls ein Thema bei Hagel."
 
Vom Starkregen überrascht: Darf man unter der Autobahnbrücke Halt machen?

Chefjurist Martin Hoffer: "Nass zu werden alleine wird als Argument nicht ausreichen."

Nebelschlussleuchte und Warnblinkanlage
 
Es ist, so Hoffer, aber nicht ganz ausgeschlossen, dass man zivilrechtlich für Folgen – etwa von Auffahrunfällen – zu einer (Mit-)Verantwortung gezogen wird:
"Daher wäre es eher zu empfehlen, eine Stelle am Pannenstreifen zu suchen und jedenfalls nicht auf der Richtungsfahrbahn anzuhalten. Und wenn man das trotzdem tut, dann sollte alles unternommen werden, um den Nachfolgeverkehr zu warnen, also Nebelschlussleuchte und Warnblinkanlage einschalten."
 
Strafe unwahrscheinlich
 
Abschließend gilt: "Es ist also immer eine Interessenabwägung vorzunehmen, die dann in der Folge auch die Behörde oder das Gericht nachvollziehen sollte.
Ich denke, eine Verwaltungsstrafe ist wohl eher unwahrscheinlich."

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