Mit diesen E-Lastenrädern ist man laut ÖAMTC sicher unterwegs
Elektro-Lastenfahrräder sind voll im Trend. Sie sind Kindertaxi und werden zum Transport von Waren gebraucht. Doch wie sicher sind sie? Der ÖAMTC und seine Partner haben fünf im Preisrahmen von etwa 3.000 bis 8.000 Euro am Markt erhältliche dreirädrige Lastenfahrräder mit Elektroantrieb nach verschiedensten Kriterien getestet. Zwei Testkandidaten schnitten darin "gut" ab, zwei "befriedigend" und eines fiel im Test durch.
Die besten E-Lastenräder
Das "e-kids" von Chike aus Deutschland schnitt im Test "gut" ab. Es punktete mit einer soliden Verarbeitung und hoher Sicherheit. Durch die Neigungstechnik sei es ähnlich einem "normalen" Fahrrad zu fahren. Für das Modell sind verschiedene Transport-Aufsätze erhältlich – im Test kam eine überdachte Variante speziell für den Kindertransport zum Einsatz.
Ebenfalls "gut" bewertet wurde das "MK1-E Automatik" des dänischen Herstellers Butchers & Bicycles. Es sei wertig verarbeitet, gut ausgestattet sowie gefedert und punktete mit einem kräftigen Motor und einem wartungsfreien Riemenantrieb. Die Kindersicherheit würde allerdings unter dem Umstand leiden, dass die Köpfe oben ungeschützt herausschauen – das hat sich in einem Crashtest des ÖAMTC im Juli 2021 als gefährlich herausgestellt.
Okay
Ein "befriedigend" erreichte das Lastenrad "e-Family" des Herstellers Nihola aus Dänemark. Der Antrieb verfüge einerseits über die größte Reichweite, andererseits würde der Motor spät und heftig anstarten – in Kombination mit der sehr direkten Lenkung stellt sich ein unsicheres Fahrgefühl bei höheren Geschwindigkeiten ein.
Das "Go-E" des niederländischen Herstellers Babboe sieht stylisch aus, erzielte im Test aber ebenfalls nur ein "befriedigend". Die Fahreigenschaften würden "nervös" ausfallen – bei hohem Tempo würde sich das Rad aufschaukeln. Die geschwindigkeitsabhängige Unterstützung führte zu schwachen Ergebnissen am Berg. Die Reichweite war im Test die geringste von allen Kandidaten.
Nicht genügend
Das einzige "nicht genügend" im Test geht an den "Carry 3" von Hersteller Vogue aus den Niederlanden. "Geschuldet ist das den gefährlich schwachen und einseitig ziehenden Bremsen. Auch die Kabelverlegung und das fehlende Prüfzeichen beim Licht sind negativ aufgefallen. Außerdem haben wir in den Griffen und im Sattel den Schadstoff Naphthalin gefunden, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein", erklärt der ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl das schlechte Abschneiden.
Das Video zum Test
- Sich im Fachhandel beraten lassen und ggf. die Kinder mitnehmen, um die Transportmöglichkeit von Kindern auszuprobieren.
- Unbedingt Probe fahren. "Das Fahrverhalten in Kurven in Kombination mit dem E-Antrieb erfordert ein vorsichtiges Herantasten, egal mit welchem Lenkungssystem. Nach Möglichkeit sollte man das Fahrrad auch mit Beladung ausprobieren", so Kerbl. Besonders die Bremseigenschaften prüfen.
- Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen und mit einem Gurtsystem gesichert sein. "Für den Fall, dass ein Lastenrad umkippt, sind Kinder besser geschützt, wenn der Kopf nicht über die Kante der Transportwanne ragt und ‘Überrollbügel’ vorhanden sind", weiß der Techniker aus vergangenen Crashtests des Mobilitätsclubs.
- Auf die Fahrzeugbreite achten. Auf Radwegen sind Lastenräder mit maximal 100 cm Breite zugelassen, sonst muss man auf der Straße fahren. Alle fünf Testkandidaten liegen unterhalb dieser Breite.
- Vorab Abstellmöglichkeiten klären: verwinkelte Gänge (vergleichsweise großer Wenderadius) oder Stiegen zu einem Fahrradabstellraum bzw. die Größe desselben können ein K.O.-Kriterium sein. Das Abstellen draußen ist erlaubt, aber in Hinblick auf die Haltbarkeit der Komponenten nicht empfehlenswert.
- Das Abstellen auf der Straße zwischen parkenden Autos ist erlaubt, unbedingt mittels Parkbremse vor einem Wegrollen sichern. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen erlaubt, wenn dieser breiter als 2,5 Meter ist und niemand behindert wird. Sind Fahrradständer auf der Straße oder am Gehsteig in der Nähe vorhanden, kann man diese zwecks Sicherung nutzen.
- Abstellen in Ladezonen: "Halte- und Parkverbotszonen" mit dem Zusatz "ausgenommen Ladetätigkeit" dürfen mit Lastenfahrrädern für Ladetätigkeiten verwendet werden, wenn es sich um ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmte Lastenfahrräder handelt.
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