ORF-Finanznot: Verkauft einen Sender!
„Man muss sich die Frage stellen, was ist einem der öffentlich-rechtliche Rundfunk wert?“, fragte jüngst der amtierende ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Er bezog sich auf das drohende dreistellige Millionenloch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Den Ball sieht er zurecht bei der Medienpolitik.
Bevor diese aber anfängt, das Loch zu stopfen, sollte eine andere Frage abschließend beantwortet werden: „Was verstehen wir noch unter öffentlich-rechtlichem Rundfunk?“ Herrscht hierüber Klarheit, wird sich die Dotierung des ORF-Budgets von allein lösen.
Denn: Wie viel „Rundfunk“ ist in den kommenden zehn bis 15 Jahren noch notwendig? Der ORF selbst will aus gutem Grund online stärker präsent sein und Videos auch dann veröffentlichen dürfen, wenn kein „Sendungsbezug“ zum Fernsehprogramm besteht. Derzeit gilt, vereinfacht gesagt: Läuft eine Doku auf einem ORF-Sender, dann darf sie sieben Tage lang in der TVthek zum Abruf bereit gestellt werden. Eine anachronistische Regelung aus der Übergangszeit zum Digitalen. Aber was folgt darauf?
Blickt man ein paar Jahre in die Zukunft, ist die Forderung des ORF berechtigt, hier „mehr zu dürfen“. Was allerdings in allen Wünschen fehlt, ist die Introspektion: Man hat vier gebührenfinanzierte Fernsehsender in Betrieb. In einer digitalen Welt wird das auf Sicht zur unnötigen Last. Das Gebührenmonopol dient dazu, Inhalte zu verbreiten, die der Markt nicht herstellen kann. Ein Blick aufs Fernsehprogramm verrät, dass große Teile von ORF 1 und ORF 2 nicht gerade unter akutem Artenschutz stehen.
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