Nach Mord in Traiskirchen: Der schwierige Umgang mit Häftlingen

Ein Mann, ehemals Bordellbetreiber, wegen Gewalttaten mehrmals verurteilt – darunter wegen eines Mordversuchs an einer Prostituierten –, sitzt wegen häuslicher Gewalt im Gefängnis. Weil die Haftentlassung bevorsteht, kommt er in den gesetzlich vorgesehenen Entlassungsvollzug. Auf einem Freigang verletzt er seine Ex-Partnerin schwer, tötet deren neuen Partner und nimmt sich selbst das Leben.
Fälle wie dieser werfen Fragen auf. Darf die Justiz für Männer wie den Täter in Traiskirchen überhaupt Straferleichterungen genehmigen? Und sind die Bedingungen in unseren Haftanstalten dazu geeignet, das zu verhindern? Schließlich ist es ihr gesetzlicher Auftrag, Straftäter zu resozialisieren, dass sie – nach Verbüßung der Haft – wieder in die Gesellschaft entlassen werden können, ohne dort anzudocken, wo sie zuvor als Straftäter gestanden sind.
Gleich vorweg: Fälle wie der aktuelle wird letztlich niemand verhindern können. Dennoch wirft er einen Scheinwerfer auf ein System, das von der Politik vernachlässigt wurde. Selbst die zuständige Volksanwältin, Gaby Schwarz, weiß, dass es sich für die Politik kaum lohnt, sich für straffällige Menschen einzusetzen. Auch wenn sie darauf hinweist, dass gerade in den Justizanstalten alles dafür geleistet werden muss, um den Menschen eine Perspektive auf eine Rückkehr in die Gesellschaft zu geben.
Diese Justizanstalten leiden seit Jahren an einer Überbelegung: Aktuell befinden sich 8.970 Personen in Justizanstalten. Bei einer Belagsfähigkeit von 8.257 Plätzen entspricht das 108,64 Prozent der Belagskapazität, begleitet von einem permanenten Personalmangel. Darunter leiden Resozialisierungsmaßnahmen, psychologische Begleitung der Häftlinge, Vorbereitung auf das Leben danach. Was sich nicht nur auf die Häftlinge und die Bediensteten in den Justizanstalten auswirkt, sondern auch auf uns als Gesellschaft – denn die Häftlinge kommen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe aus dem Gefängnis. Ganz egal, ob gut vorbereitet oder nicht.
Dass Justizministerin Anna Sporrer das weiß und hier ansetzen will, zeigt weniger die neue Bundesstaatsanwaltschaft als die neue Fußfessel-Regel und die bessere Ausstattung der Justizwachebeamten. Aufgrund des Vorfalls in Traiskirchen nach strengeren Regeln zu rufen, ist verständlich. Berechtigt ist es auch, den Entlassungsvollzug im Lichte dieses Falles genau anzuschauen. Was uns als Gesellschaft aber viel mehr weiterhelfen wird: Bessere Haftbedingungen, eine bessere Betreuung der Häftlinge im Sinne der Resozialisierung, bessere Bedingungen für die Bediensteten im Justizsystem. Darauf ist bei allem Spardruck zu achten. Nicht zuletzt, weil frühere Regierungen ohne Spardruck zu wenig dafür gemacht haben.
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