Kopftuch und Kindergarten: Vom Wert der Symbolpolitik
Symbolpolitik: Das Wort kommt immer, wenn man eine bestimmte politische Maßnahme diskreditieren will. Heißt soviel wie: in der Sache unnötig bis falsch, dient nur der Profilierung der Akteure, keinerlei Substanz. Also eine Art Vorstufe zum (Rechts-)Populismus.
Solcherart wurde auch das von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot für Volksschülerinnen abqualifiziert. Der Verfassungsgerichtshof hat es Ende 2020 aufgehoben. Und weil das Kopftuchverbot für Kindergartenkinder in der Sache praktisch gleich zu beurteilen ist, hat jetzt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts empfohlen, es nicht in die neue Bund-Länder-Vereinbarung zu den Kindergärten zu übernehmen (da die Kindergärten Ländersache sind, war das Kopftuchverbot für diesen Bereich in der bisherigen Bund-Länder-Vereinbarung geregelt): Es sei anzunehmen, dass der VfGH seiner eigenen Judikatur folgend auch ein Kopftuchverbot im Kindergarten kippen würde.
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