"Im Zweifel": Das gilt auch für Heinz-Christian Strache

Ein Mann mit Anzug und Maske sitzt in einem Raum mit anderen Personen.
Der ehemalige FPÖ-Vizekanzler wurde im Prozess um die Besetzung eines Aufsichtsratspostens in der Asfinag "im Zweifel" freigesprochen. Ein bemerkenswertes Urteil.
Martin Gebhart

Martin Gebhart

Ist der Unternehmer Siegfried Stieglitz Aufsichtsrat in der Asfinag geworden, weil er an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" gespendet hat? Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat diesen Zusammenhang vermutet und deswegen dem ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache Bestechlichkeit vorgeworfen. Ins Treffen geführt wurden auch Einladungen, die Strache von seinem Freund Stieglitz erhalten hatte.

Für Richterin Monika Zink war das zu wenig. Sie sprach sowohl HC Strache als auch Siegfried Stieglitz "im Zweifel" frei. Mit anderen Worten: Die Beweise der Staatsanwaltschaft konnten den Vorwurf der Bestechlichkeit nicht zwingend untermauern.

Das ist bemerkenswert, da im Vorfeld des Urteilspruchs schon Unkenrufe laut geworden waren, dass zwar alles bereits auf einen Freispruch hindeute, bei einem Politiker aber andere Maßstäbe angelegt würden. Richterin Zink hat das nicht gemacht. Sie ist von den vorliegenden Fakten ausgegangen und die waren für sie nicht hart genug, um den ehemaligen FPÖ-Chef zu verurteilen. Womit sie ein Zeichen gesetzt hat, dass das juristische "im Zweifel" keine politische Kategorie ist.

Für Strache ist das ein Etappensieg, weil sich das Urteil auch auf seinen zweiten Prozess rund um eine Intervention für die Privatklinik Währung auswirken könnte. Da war der Ex-Vizekanzler - nicht rechtskräftig - zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er für den Betreiber interveniert haben soll. Dieser soll im Gegenzug an die Bundes-FPÖ gespendet haben. Dagegen hat Straches Anwalt volle Berufung angemeldet. So einen Schritt wird wohl auch die WKStA beim aktuellen Urteil setzen.

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