Naturgemäß haben auch viele Bischöfe in ihren Weihnachtspredigten auf die „Finsternis der Pandemie“ (Erzbischof Franz Lackner) Bezug genommen und ihr die Botschaft des Festes von Hoffnung und Licht entgegengesetzt. Diese Botschaft, verbunden mit den starken, suggestiven Bildern, welche die christliche Tradition hier bereithält, erschließt sich ja auch Nichtgläubigen in einem gewissen Ausmaß, auch wenn sie letztlich eine Sache des Glaubens bleiben muss.
Geerdete, realitätsbezogene Zuversicht werden wir jedenfalls dringend brauchen, um in das neue Jahr zu starten. Nach fast zwei Jahren Pandemie wissen wir um die Unwägbarkeiten der weiteren Entwicklung mitsamt ihren (psycho-)sozialen, ökonomischen und sonstigen Verwerfungen.
Dazu kommt noch ein Weiteres: Die Debatte um die – prinzipiell argumentierbare – ab Februar geltende Impfpflicht birgt gewaltige Sprengkraft. Möglicherweise wollte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit ihren Äußerungen in einem APA-Interview auch ein bisschen Druck herausnehmen.
Wenngleich sie in der Sache nichts Neues gesagt hat, lässt sich zwischen den Zeilen doch eine sanfte Relativierung herauslesen: Falls die Impfung bei Omikron nicht greife, werde man das Vorhaben überdenken müssen. Natürlich geht sie davon aus, dass die Impfung greift bzw. dass man die Vakzine anpassen könne. Aber sie sagt auch: „Selbstverständlich werden wir permanent und auch nach Inkrafttreten anschauen müssen, ist die Impfung wirksam und kann sie auch schützen.“
Wie gesagt: alles nicht neu und vor allem auch rechtlich gesehen selbstverständlich. Nur das übergeordnete Ziel einer Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems kann einen so gravierenden Eingriff wie die Einführung einer Impfpflicht rechtfertigen. Aber zufällig dürften Edtstadlers Worte wohl nicht kommen.
Alles in allem haben wir wohl noch nicht einmal „die Mühen der Gebirge“ hinter uns, von den vor uns liegenden „Mühen der Ebenen“ (Bertolt Brecht) gar nicht zu reden.
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