Klimaklagen: Klimaschutz ist Pflichtprogramm

Die Niederlande erhielt ein wegweisendes Urteil, Österreich sollte mitlesen. Ein Gastkommentar von Michaela Krömer.
Drei Menschen stehen unter einer großen, roten, kreisförmigen Stahlkonstruktion und blicken in verschiedene Richtungen.

Warnungen gab es genug. Zahlen und Zeit ebenfalls. Und doch stellt sich die Frage: Was, wenn ein Staat die Gefahren der Erderwärmung kennt und trotzdem untätig bleibt?

Der Klimawandel ist längst in die Gegenwart gerückt. Er gefährdet Gesundheit, Sicherheit und Wohlstand, hier und jetzt. Ein aktuelles Urteil des Bezirksgerichts Den Haag zur karibischen Insel Bonaire spricht dazu eine auffallend klare Sprache: Die Niederlande müssen ihre Inselbevölkerung wirksam vor den Folgen der Erderwärmung schützen. Konkret müssen die Niederlande unmittelbar für eine drastische Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Finanzierung von geeigneten Anpassungsmaßnahmen sorgen. Ein rechtlich verbindlicher Rahmen ist bereits binnen 6 bis 18 Monaten zu erstellen. Fazit: Staatliche Untätigkeit im Klimaschutz ist rechtlich nicht haltbar. Ein Urteil mit Signalwirkung, das auch Österreich nicht überhören sollte.

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Michaela Krömer.

Bemerkenswert ist, wie deutlich das Gericht die staatlichen Pflichten fasst. Es stützt sich ausdrücklich auf die Leitentscheidung des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall der „KlimaSeniorinnen“. Dieses Urteil gilt auch für Österreich. Die Europäische Menschenrechtskonvention steht hierzulande seit 1964 im Verfassungsrang. Konkret verlangt diese Rechtsprechung, dass Staaten über rechtlich verbindliche Klimaziele, wissenschaftlich fundierte Emissionsbudgets, transparente Zwischenziele und wirksame Kontrollmechanismen verfügen müssen. Es braucht also einen wirksamen Managementplan. Welche Maßnahmen die Staaten in diesem Rahmen setzen, schreibt das Gericht richtigerweise nicht vor.

Warnsignal

Für Österreich ist dieses Urteil ein klares Warnsignal. Seit bald 1.900 Tagen fehlt ein wirksames Klimagesetz, das genau diese Elemente enthalten müsste. Lange Zeit wurde nicht verhandelt. Gleichzeitig zeigt sich auch hier die Klimakrise, wenn auch die Folgen nicht alle gleich treffen. Ältere Menschen, Kinder, einkommensschwache Haushalte oder Personen mit Vorerkrankungen tragen überproportionale Risiken.

Vor diesem Hintergrund ist derzeit ein Klimaverfahren gegen Österreich beim EGMR anhängig. Geklagt hat ein gesundheitlich schwer betroffener Mann, dessen klimabedingte Erkrankung im Verfahren anerkannt wurde. Zu klären ist, ob Österreich der Schutzpflicht gegenüber seinen Bürger:innen ausreichend nachkommt. Eine Entscheidung wird noch 2026 erwartet.

Jeder Staat zählt

Gerade diese rechtliche Kontrolle zeigt, wie zentral unabhängige Gerichte für eine funktionierende Demokratie sind. Sie schaffen Orientierung, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit, indem sie staatliches Handeln überprüfbar machen, auch im globalen Kontext.

Das im Zusammenhang mit der Erderwärmung häufig vorgebrachte Argument, ein kleines Land könne wenig bewirken, hält rechtlich nicht. Gerichte gehen vom Prinzip geteilter Verantwortung aus: Jeder Staat zählt, jeder Beitrag wirkt. Wer sich dieser Verantwortung entzieht, riskiert nicht nur ökologische Schäden, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Das Urteil zu Bonaire macht klar: Klimagerechtigkeit ist keine Frage politischer Großzügigkeit, sondern eine einklagbare Pflicht.

Zur Autorin:

Michaela Krömer ist Rechtsanwältin für Klima-, Umwelt- und Verfassungsrecht; Gründerin von CLAW.

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