Erneuerbaren-Ausbau: Der Name hält (noch) nicht, was er verspricht

Der Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz wirkt wie ein Saurier im Raumanzug. Ein Gastkommentar von Martina Prechtl-Grundnig.
Windräder stehen in einer nebligen Landschaft vor einem Sonnenuntergang, Bäume sind im Vordergrund zu sehen.

Die Energiepolitik leidet oft unter sperrigen Namen für äußerst wichtige Gesetze. Aktuell legte die Regierung das sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, kurz EABG, vor. Der Name sagt klar, wie das Gesetz wirken soll. Um jedoch die größere Bedeutung dahinter besser zu fassen, könnte es auch „Gesetz für schnellere Energiesicherheit“ heißen, denn je schneller erneuerbare Energie zur Verfügung steht, umso schneller kann sie Öl und Gas, die Verursacher der aktuellen Krisen, ersetzen. Der Erneuerbaren-Ausbau muss also im Sinne unserer Sicherheit und Resilienz schneller gehen. 

Wird das Gesetz seinem Anspruch gerecht? In weiten Teilen nicht. Die Regierung hat in puncto Entbürokratisierung erste Schritte im Gesetz verankert: Das überragende öffentliche Interesse für Erneuerbaren-Projekte, der reduzierte Verwaltungsaufwand durch einen One-Stop-Shop sowie klare Fristen und mehr Digitalisierung eröffnen Chancen für ein höheres Tempo beim Ausbau. Das ist wichtig, denn wenn die Genehmigung von Erneuerbaren-Projekten hängt, hängt auch der Ausbau krisensicherer Energie.

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 Martina Prechtl-Grundnig.

Außen modern, innen alt

Die Schwachstelle dieses Gesetzes liegt allerdings im „Wie viel bauen wir schneller aus?“ Und hier kommt das EABG daher wie ein Saurier im Raumanzug. Außen schaut es modern aus, aber innen ist es reichlich alt: Auf 27 Terawattstunden bis 2030 zusätzlicher Ausbau hat sich die Regierung vor Jahren festgelegt. Ein Ziel, das schon längst überholt ist, auch auf Regierungsebene, denn der Nationale Energie- und Klimaplan und der Österreichische Infrastrukturplan (ÖNIP) gehen seit 2024 von 34 bis 39 TWh aus. Der Grund ist der unbestrittene steigende Strombedarf in Österreich.

Messlatte niedrig

Die Messlatte liegt also viel zu niedrig. Sogar noch niedriger wurden die technologiespezifischen Ausbauziele für die Bundesländer festgelegt. Bei der Photovoltaik sehen wir, dass schon heute mehr als die Hälfte der Länder diese Ziele erreicht haben, weil sie so niedrig sind. Wie soll da Momentum für Beschleunigung entstehen? Die Bundesländer steigen bequem über die Messlatte hinweg. Mehr krisensichere Energie hat Österreich deshalb nicht.

Schwachstelle Beschleunigsgebiete

Eine weitere gravierende Schwachstelle: Der Bund kann das schönste EABG vorlegen, doch solange die Bundesländer keine ausreichenden Beschleunigungsgebiete für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik ausweisen, können wichtige Beschleunigungsmechanismen gar nicht wirksam werden. Für Wasserkraft sieht die Regierung gleich gar nichts vor, obwohl sie hier die Gebiete direkt selbst festlegen könnte. Das EABG muss also dringend von weiteren Gesetzen und Reformen flankiert werden. Das gilt für die Windenergie, Wasserkraft, ebenso wie für die Geothermie oder erneuerbare Gase wie Biomethan. Mehr krisensichere Energie braucht mehr als nur das EABG. Und sie braucht die verantwortungsvolle Mitwirkung Aller, also auch der Bundesländer.

Die EABG-Regierungsvorlage ist ein erster Schritt von weiteren, die folgen müssen. Wenn das Gesetz zukünftig auch auf genug heimische Energie abzielt, in einem guten Technologiemix und zügig mobilisiert, würde es Österreich widerstandsfähiger und krisensicherer machen und sich seines Namens würdig erweisen. Bis dahin bleibt es ein „Erneuerbaren Ausbau-Bequemlichkeits-Gesetz“.

Zur Autorin:
Martina Prechtl-Grundnig ist Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich.

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