Freie Abstimmung im Nationalrat

Statt einer Volksabstimmungs-Automatik sollte bei Volksbegehren der Klubzwang im Parlament fallen.
Daniela Kittner

Daniela Kittner

880.000 unterstützen ein Rauchverbot in der Gastronomie, 480.000 ein Frauenvolksbegehren und 320.000 die Abschaffung der ORF-Gebühren.

Wie soll die Politik mit den Volksbegehren umgehen? Die Antwort lautet: Sie ernst nehmen. Wirklich ernst nehmen. Wobei das noch nicht heißt, dass man alle Forderungen 1 : 1 umsetzen muss.

Unsere Verfassung sieht vor, dass sich das Parlament mit Volksbegehren ab 100.000 Unterschriften zu befassen hat. Genau hier hapert’s mit dem Ernstnehmen. Begehren, die die Wähler direkt an ihre Volksvertreter richten, verschwinden in der Regel in Schubladen, weil sie irgendwem nicht in den parteipolitischen Kram passen.

Das Rauchverbot ist ein Klassiker. FPÖ-Chef Strache hat im Wahlkampf einer bierseligen Klientel zugesagt, Rauchen zu erlauben, und jetzt befindet sich das ganze Land in Geiselhaft dieses zweifelhaften „Versprechens“. Am Rauchen gibt es aber nichts zu deuteln, es schadet, und Nichtraucher sind daher zu schützen.

Das Frauenvolksbegehren enthält einen Mix an Forderungen, manche sinnvoll, einige schwer überzogen. Das Parlament könnte herausschälen, was mehrheitsfähig und umsetzbar ist.

Weil der Nationalrat Volksbegehren so oft schmählich missachtet, wird der Ruf immer lauter, den Nationalrat zu umgehen und dem „Volkswillen“ mit automatischen Volksabstimmungen zum Durchbruch zu verhelfen. Bevor die Abgeordneten einer solchen Selbstausschaltung zustimmen, sollten sie lieber die Gelegenheit der aktuellen Volksbegehren nutzen, sich über Klub- und Parteizwänge hinwegsetzen und beweisen, dass Volksanliegen bei den gewählten Volksvertretern doch in guten Händen sind.

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