Ermittlungen gegen Bundeskanzler Kurz und die ÖVP
Gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz von der Partei ÖVP und sein näheres Umfeld wird ermittelt. Es geht um Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit. Am Mittwoch gab es Hausdurchsuchungen in der ÖVP-Zentrale, im Kanzleramt und im Finanzministerium.
Kurz wird vorgeworfen, dass er im Jahr 2016 Umfragen beeinflusst haben soll. Außerdem soll es für Inserate in der Tageszeitung "Österreich" Gegenleistungen gegeben haben. Kurz weist die Vorwürfe zurück. Er will Kanzler bleiben.
Von den anderen Parteien gibt es heftige Kritik. FPÖ, NEOS und SPÖ fordern, dass Kurz zurücktritt. Die Grünen regieren derzeit mit der ÖVP. Sie sind sich nicht sicher, ob Kurz einfach so weitermachen kann. Die Grünen wollen nun mit den anderen Parteien sprechen.
Von Bestechung spricht man, wenn man jemandem Geld gibt, damit dieser einem selbst einen Vorteil verschafft oder einen Gefallen tut. Nimmt der andere das Geld an, lässt er sich bestechen. Das ist verboten.
Inserate sind Anzeigen in Zeitungen. Vor allem im Wahlkampf zahlen die Parteien Geld an Zeitungen und dürfen dafür ihre Partei-Werbung in den Zeitungen abdrucken. Das nennt man auch "Inserate schalten".
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