Verletzung der Menschenrechte? Frau verklagt Arbeitgeber wegen BH-Zwang

Symbolbild
Eine Amerikanerin hat bei einer Menschenrechtsorganisation Klage eingereicht, weil sie vom Arbeitgeber gezwungen wurde, einen BH zu tragen.

Die Dresscodeverordnung eines kanadischen Golfclubs wird derzeit vor Gericht diskutiert. Auslöser ist eine Klage, die die 25-jährige Christina Schell gegen ihren Arbeitgeber beim British Columbia Human Rights Tribunal, eine quasi-gerichtliche, vermittelnde Menschenrechtsorganisation, eingebracht hat.

BH-Zwang am Arbeitsplatz

Grund dafür: Von Schell wurde verlangt, während dem Bedienen der Tische in der Golfanlage der Kleinstadt Osoyoos einen BH zu tragen. Als sie sich weigerte, wurde sie gekündigt, wie unter anderem CBC News berichtet.

Schell fühlt sich durch den BH-Zwang diskriminiert, wie sie im Interview dem Nachrichtenportal schildert: "Es hat etwas mit meinem Geschlecht zu tun und deswegen ist es eine Frage der Menschenrechte. Ich habe Nippel, genau wie Männer auch."

Schell, die schon seit mehr als zwei Jahren keine Büstenhalter mehr trägt, weil sie diese als unangenehm empfindet, erfuhr erst einige Wochen nach ihrer Einstellung im Mai dieses Jahres von der Kleidervorschrift. In den Ausführungen zum Dresscode soll es demnach geheißen haben: "Frauen müssen ein Unterleibchen oder einen BH unter ihrer Arbeitskleidung tragen."

Aufgrund der warmen Temperaturen und der Tatsache, dass Schell hauptsächlich Tische im Außenbereich des Golfclubs bedienen musste, entschied sie sich allerdings gegen das Tragen des BHs. "Es war absurd. Warum wird einem vorgeschrieben, was man unter seiner Kleidung tragen muss?", erinnert sie sich im Interview.

Angesprochen auf ihre Kritik sagte der Manager des Clubs, Doug Robb, dass die Vorschritt zu ihrer Sicherheit da sei. "Er sagte 'Ich weiß, was passiert, wenn Alkohol im Spiel ist'."

Schell weigerte sich dennoch den Dresscode zu befolgen und wurde folglich gekündigt – wogegen sie nun gerichtlich vorgeht. Auf Anfrage von CBC News verweigerte Robb ein Statement. In einem E-Mail betonte er, dass sämtliche Angestelltenbelange geheim seien.

Kleidervorschriften: Was ist erlaubt?

Dass Arbeitgeber grundsätzlich eine Kleidervorschrift verordnen dürfen, bestätigt Nadia Zaman, Expertin für Arbeitsrecht, gegenüber CBC News. Auch geschlechtsspezifische Verordnungen seien theoretisch erlaubt, jedoch nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies aus Gründen der Sicherheit passiert. Der BH-Zwang sei wohl kaum damit zu rechtfertigen, mutmaßt die Anwältin.

"Wenn sie nur von weiblichen Angestellten verlangen, einen BH zu tragen, und keine ähnliche Anforderung an Männer stellen, können sie das nicht wirklich rechtfertigen. Dann besteht durchaus die Gefahr, dass ihre Handhabe als diskriminierend gewertet wird."

Auf der Homepage der österreichischen Arbeiterkammer heißt es dazu: "Für Bekleidungsvorschriften in der Firma gibt es keine allgemein gültige Regel. Verbote und Gebote bei der Wahl der täglichen Bekleidung werden vom Gesetz aber als Eingriff in die Privatsphäre gesehen und müssen von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber deshalb in jedem Fall begründet sein." Dieser Grund müsse umso bedeutsamer sein, je stärker die Vorschriften bezüglich der freien Wahl der Bekleidung sind.

Sind Bekleidungsvorschriften im Unternehmen im Arbeitsvertrag verankert, stimmen die Beschäftigten durch ihre Unterschrift zu. Exzessive Formen dürfen die Verbote und Gebote aber nicht annehmen, auch wenn sie vertraglich festgelegt sind. Über die Persönlichkeitsrechte hinaus verbietet das Gleichbehandlungsgesetz in der Arbeitswelt auch jegliche Art der Diskriminierung – etwa aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und der Weltanschauung.

Christina Schell wartet unterdessen noch auf die Entscheidung der Menschenrechtsorganisation, die ihren Fall derzeit prüft.

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