Tipps und Tricks für die Matura
Beim Gedanken an die mündliche Matura werden viele Schüler zappelig. Doch keine Sorge: Die Nervosität bekämpft ein Maturant am besten, indem er sich bewusst macht, was er bereits kann. Konrad Zimmermann vom Nachhilfeinstitut Lernquadrat rät Schülern zu strategischem Vorgehen: „Mach dir eine Liste mit allen Kapiteln, die in einem Fach verlangt werden. Kapitel, die du kannst, hakst du ab und wiederholst sie auch nicht. Du lernst jetzt nur noch die, die du nicht kannst. Sobald du ein Kapitel beherrschst, hake dieses auch ab – und streiche es keinesfalls durch, denn das ist psychologisch schlecht.“ Wenn der Maturant nach einiger Zeit feststellt, dass er 90 Prozent des Stoffs kann, beruhigt ihn das ungemein.“
Eltern rät Zimmermann, ihre Kinder aufzumuntern: „Druck zu machen bringt jetzt nichts. Reduzieren Sie ihr Kind auch nicht auf das, was es in der Schule leistet.“
Und mit welcher Strategie bewältigt man jetzt noch eine große Stoffmenge? „Die gute alte Lernkartei ist immer noch am besten“, meint Zimmermann. „Mit der übe ich Detailwissen wie Vokabeln am schnellsten. Wenn es darum geht, mir Zusammenhänge einzuprägen, dann zeichne ich mir am besten große Plakate, die ich überall in der Wohnung aufhänge. Bei der Maturaprüfung rufe ich mir genau dieses Wissen optisch ab.“
Öffentliche Matura
Auch rechtlich gibt es vor der Matura einiges zu beachten. „Wer einen Fünfer im Zeugnis hatte, kann im Rahmen der Matura eine Jahresprüfung ablegen, bei der der Stoff der 8. Klasse abgefragt wird.“ Ganz wichtig: „Besteht er diese, erhält er ein neues Zeugnis. Die Note ist ein Durchschnitt zwischen dem Fünfer und dem Ergebnis der Jahresprüfung – im besten Fall wird es also ein Dreier.“
Wer bei der Matura in einem oder zwei Fächern scheitert, der muss eine Zusatzprüfung ablegen. „Wer befürchtet, dass er vom Professor unfair behandelt wird, der soll zur mündlichen Maturaprüfung jemanden mitnehmen. Diese ist nämlich öffentlich“, sagt Schillhammer. Auf jeden Fall kann man einen Fünfer, den man für ungerechtfertigt hält, beieinspruchen. Und zwar fünf Tage, nachdem der Schüler schriftlich verständigt wurde.
Thema der mündlichen Matura darf dabei nur Stoff sein, der auch im Unterricht durchgenommen wurde.
Für den gesetzeskonformen Ablauf der Reifeprüfung ist der Maturavorsitzende verantwortlich.
Die Reifeprüfungsverordnung findet sich hier
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