Konsumentenschutz und VKI gegen Paybox

Konsumentenschutz und VKI gegen Paybox
Urteil in erster Instanz gegen Handy-Bezahldienst bestätigt- "Zahlen mit dem Handy muss auch sicher sein"

Das Bezahlen von U-Bahn-Tickets oder Parkgebühren muss sicherer werden. Dieser Forderung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und dem für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministerium hat heute das Handelsgericht Wien in erster Instanz recht gegeben. Der VKI hatte eine Verbandsklage gegen zwei Klauseln in den AGB des Handy-Bezahldienstes "Paybox" eingereicht, denen zufolge ein "Ja" per SMS zur Authorisierung einer Zahlung reicht.

Das Zahlungsdienstleistegesetz (ZaDiG), seit dem 1.11.2009 in Kraft, verlangt zur sicheren Abwicklung von Zahlungen ein Sicherheitsmerkmal, wie etwa den persönlichen PIN-Code. Ein einfaches "Ja" genügt laut Handelgericht Wien nicht, da dieses auch von Unbefugten versendet werden kann. Ein Dieb könnte so ganz leicht Zahlungen per Handy tätigen.

Berufung

Außerdem wurde gegen die Regelung bei " Paybox" berufen, dass Mobilfunkkunden Informationen über Zahlungen nur kostenpflichtig erhalten. Laut ZaDiG müssen gesetzlich geschuldete Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
"Zahlen mit dem Handy darf nicht nur einfach, sondern muss auch sicher sein", so VKI-Juristin Julia Jungwirth.

Gegen das Urteil will "Paybox", eine Tochter der Telekom Austria, berufen. Die kostenlose PIN-Anforderung sei laut Sprecherin Sabine Schreitl schon jetzt möglich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen würden nicht dem ZaDiG widersprechen. Gegen den Vorwurf, für Zahlungsinformationen Kosten einzuheben, wollte sich "Paybox" nicht äußern.

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