Katzen mit Auslauf sind zu kastrieren

In Österreich soll die Ausnahme für Hof-Katzen noch heuer Fallen.
Eine Siamkatze mit leuchtend blauen Augen liegt auf dem Bauch.

Was in Österreich seit 2005 Pflicht ist, droht nun auch Katzen in Deutschland: Entweder Hausarrest oder Kastration.

Unkastrierten Katzen droht in Deutschland ein Ausgangsverbot. Es könne „erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“, heißt es im neuen Tierschutzbericht der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hatte den Tierschutzbericht 2015 am Mittwoch beschlossen. Es gebe Anzeichen, „dass auch in Deutschland Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen zunehmen“. Das Problem sei regional unterschiedlich groß, deshalb müssten die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob es zu entsprechenden Schritten kommt. In das Tierschutzgesetz sei eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eingefügt worden. Wenn davon Gebrauch gemacht werde, entspreche die Regelung „de facto einer Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“.

Österreich

In Österreich ist die Entfernung der Eierstöcke bzw. Hoden bei Strawanzer-Katzen längst bundesweit geregelt: "Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben." Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Gesundheit soll die Ausnahme bei Hof-Katzen fallen. Es gibt in der Praxis Probleme mit der Gesetzesauslegung.

Eine Katze wirft im Durchschnitt zwei Mal im Jahr drei bis sechs Junge. Kätzinnen werden in einem Lebensalter zwischen sechs und zehn Monaten geschlechtsreif, Kater wischen dem sechsten und achten Lebensmonat. Die große Anzahl vor allem unerwünschter Tiere stört das Gleichgewicht im Ökosystem und begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten.

Tierschützer

Für eine Kastrations- und Registrierpflicht setzen sich auch Tierschützer ein. Die Tierrechtsorganisation Peta sieht sie „als wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation und zur Eindämmung des Leids heimatloser Katzen“. In etlichen Gemeinden gibt es bereits eine solche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wie aus einer Übersicht von Peta mit Stand August 2015 hervorgeht.

Katzen ohne menschliche Obhut und Versorgung erfahren häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in teilweise erheblichem Ausmaß, da es sich um Tiere einer domestizierten Art handelt, die nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst sind“, erläutert das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in dem Tierschutzbericht.

Voraussetzung sei, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen. „Daneben kann auch die Aufklärung von Katzenhaltern und das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder auf eine freiwillige chirurgische oder medikamentelle Unfruchtbarmachung ein erster Schritt vor etwaigen Regelungen in einer Verordnung sein“, heißt es in dem Bericht.

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