Haarausfall statt voller Geheimratsecken: Klage zurückgezogen

Einen Haarstreifen vom Hinterkopf hatte sich ein heute 31-Jähriger in Deutschland in seine Geheimratsecken einpflanzen lassen - und dann Schmerzen gehabt: Im Streit mit einer Schönheitsklinik wegen möglicher Fehler bei der Transplantation hat der Mann seine Berufungsklage gegen ein Urteil nun zurückgezogen. Sein Anwalt erklärte diesen Schritt am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München.
Auch Ärzte sollten zahlen
Der Kläger forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro, sowie Schadensersatz über rund 16.000 Euro. Grund ist eine missglückte Haartransplantation, deren schlechte Heilung sein Problem noch verschlimmerte.
2013 hatte sich in einer Schönheitsklinik einer Prozedur unterzogen, bei der am Hinterkopf einen Haarstreifen entfernt und dann in die Geheimratsecken eingeplfanzt wird. Nach der Operation klagte der Mann über starke Schmerzen, die Wunde begann nach Angaben des Gerichts stark zu vereitern. Im Folgenden kam es zu Haarausfall, außerdem bildete sich eine sichtbare Narbe.
Die Richter hatten die Klinik bereits zu Schmerzengeld und Schadenersatz verurteilt, zwei Ärzte und ein sogenannter "Haarberater" kamen jedoch straffrei davon. Das wollte der Betroffene nun ändern und warf der Klinik, den Ärzten sowie dem Berater vor, ihn nicht hinreichend aufgeklärt zu haben. Außerdem sei er fehlerhaft behandelt und unzureichend nachversorgt worden.
Hätte bereits gezahltes Schmerzensgeld verloren
Die Richter hatten dem Kläger zuvor keine Hoffnungen auf Erfolg seines Widerspruchs gegen die Entscheidung des Münchner Landgerichts gemacht. Dieses hatte nur das Klinikum wegen einer Entzündung an der Stirn des Patienten zu 5.000 Euro Schmerzengeld und Schadenersatz von 15.000 Euro verurteilt. Der Kläger hatte auch von zwei Ärzten und einem sogenannten Haarberater Zahlungen gefordert. Hätte der 31-Jährige vor dem OLG an seiner Berufung festgehalten, hätte er die bereits gezahlten 20.000 Euro wieder verloren, erklärte der Vorsitzende Richter.
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