Ex-Spitzensportler wird Handyvertrag wegen Krebs verwehrt

Tim Lobinger im Jahr 2007.
Der Fall des Ex-Stabhochspringers Tim Lobinger, der an Leukämie erkrankt ist, sorgt für Aufregung.

Im März 2017 wurde bei dem ehemaligen Weltklasse-Stabhochspringer Tim eine besonders aggressive Form von Blutkrebs (Leukämie) diagnostiziert. Zunächst schien der Krebs besiegt, doch im Jänner haben die Ärzte neue Krebszellen entdeckt. Lobinger ging mit seiner Erkrankung an die Öffentlichkeit und sprach offen über diese.

Kürzlich sah der 46-Jährige ein gutes Angebot für einen Handyvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Seine Anfrage sei aber von dem Anbieter abgelehnt worden, erzählte Lobinger dem Magazin Bunte. "Mit der Begründung, ich könne die Mindestlaufzeit aufgrund meiner Erkrankung ja wohl nicht erfüllen."

Zusätzliche Beschwernisse

Den Namen des Anbieters nannte der einstige Spitzensportler nicht. Er wolle aber zeigen, mit welchen Beschwernissen krebskranke Menschen zusätzlich konfrontiert sind. "Ich versuche jeden Tag positiv damit zu leben, aber die Sache mit dem Handyvertrag fand ich schon krass", sagte Lobinger, der fünf Chemotherapien, eine Stammzellentransplantation und Bestrahlungen hinter sich hat.

"Ich will diesen Kampf gewinnen"

Trotz der schweren Krankheit denkt Lobinger nicht daran, aufzugeben: "Ich will diesen Kampf gewinnen. Natürlich weine ich mal oder liege nachts wach, weil ich mir Sorgen um die Familie mache", sagte er.

In den sozialen Medien zeigten sich viele Nutzer schockiert von der Vorgangsweise des Mobilfunkanbieters.

Der Anwalt Christian Solmecke erklärt in einem Youtube-Clip, dass Anbieter das Recht hätten, Verträge abzulehnen, da generell Vertragsfreiheit herrsche. Die Krankheit Lobingers als Begründung für die Ablehnung erfülle jedoch die Voraussetzungen für Diskriminierung und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dieses besagt, dass bei Massengeschäften niemand aufgrund von einer Behinderung abgelehnt werden darf.

Da es sich bei Krebs um eine dauerhafte Erkrankung handelt, könne diese mit einer Behinderung gleichgesetzt werden. Aus Sicht von Solmecke sei die Konsequenz daraus ein Kontrahierungszwang, also ein Zwang, jetzt einen Vertrag abschließen zu müssen. Lobinger könnte demnach zu dem Mobilfunkanbieter gehen und diesen zu seinem gewünschten Vertrag verpflichten. Eine andere Lösung sei, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Zum Beispiel, indem Lobinger Geld zurückfordert, weil ihm durch einen anderen Mobilfunkvertrag höhere Kosten entstanden sind. Außerdem sieht der Anwalt eine strafrechtlich relevante Beleidigung gegeben, die gegen die Menschenwürde verstößt und wegen der Lobinger klagen könnte.

Kommentare