Süßer Aufstrich: Diese Bezeichnung kehrt nun offiziell zurück
Nach Jahrzehnten mit bitterem Beigeschmack herrscht wieder Ordnung am Frühstückstisch: Mit dem Inkrafttreten der neuen Konfitürenverordnung der EU ist nun auch offiziell der Begriff Marmelade wieder zulässig, der eigentlich nie weg war.
Viel zu tief ist Marmelade im heimischen Sprachgebrauch verankert, als dass eine einst von den Briten durchgesetzte Verordnung so einer Tradition den Garaus machen könnte. Und es ist nachgerade verständlich, wenn man der Marmelade einen Fruchtaufstrich oder – Gott behüte! – eine Konfitüre zur Seite stellt. Weich und rund und süß – eine Wort gewordene Verheißung, gepaart mit wohligen Erinnerungen an den Geschmack von Marillen-, Erdbeer-, Kirsch- oder Ribiselmarmeladen, die Mütter, Omas und Tanten in rauen Mengen einkochten. Undenkbar auch, den eigenen Kindern zuzurufen: „Komm, ich mach’ dir schnell ein Fruchtaufstrichbrot!“
Bitter
Vor diesem Hintergrund wirkt es fast pikant, dass Großbritannien die Bezeichnung „Marmelade“ 1979 ausgerechnet für ihre eher bittere Orangenmarmelade durchsetzte. Besonders beliebt ist die Variante aus Sevilla-Orangen, die für ihren hohen Säureanteil bekannt sind. Nur jene Brotaufstriche durften seither Marmelade genannt werden, die mindestens 20 Prozent Zitrusfruchtanteil enthalten. Nun streicht man sich auch auf der Insel nicht immer Orangenmarmelade auf den zart gebutterten Toast. Allerdings heißen alle anderen Fruchtaufstriche im Englischen „jam“.
Mit der nun adaptierten Frühstücksverordnung ist endlich auch eine der am längsten schwelenden Fragen seit Österreichs EU-Beitritt 1995 vom (Frühstücks-) Tisch. Wer hat schließlich jemals verstanden, warum Marmelade nicht mehr Marmelade genannt werden durfte? Umsetzen musste Österreich die EU-Verordnung dennoch. Erst 2004 erwirkte man eine Ausnahmeregelung, nun durften Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, wieder Marmelade heißen. Eine Erleichterung für lokale Produzenten in der Direktvermarktung, die allerdings nicht für Supermärkte galt.
Viele Namen
Dass der Begriff Marmelade wieder zulässig ist, wird sich vielleicht bald auf den Gläsern in den Regalen zeigen. Den süßen Aufstrich beim richtigen Namen zu nennen ist allerdings immer eine Frage der Perspektive. In Frankreich hat die Marmelade gar kein Leiberl, da geht es nur um confiture oder gelee – je nachdem, ob die eingedickten Früchte mit Stückchen oder ohne daherkommen. Die Italiener sind in Sachen Namen pragmatischer und nennen alles marmellata.
Noch komplizierter wird es mit dem Blick nach Portugal. Dort bezeichnet marmalada traditionell Quittenaufstrich („marmelo“, portugiesisch für Quitte). Andere Fruchtaufstriche werden schlicht compoda genannt.
Wie auch immer man den süßen Brotaufstrich nennt: Im Grunde kommt es auf den Genuss an. Nachdem uns die EU den Namen offiziell zurückgegeben hat, schmeckt’s noch besser. Denn welche Verordnung kann man schon aufs Frühstücksbrot streichen?
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