Weiß getünchtes Verkehrsbüro: Etappenerfolg für das Denkmalamt

Weiß getünchtes Verkehrsbüro: Etappenerfolg  für das Denkmalamt
Der Eigentümer des Gebäudes, der Projektentwickler LNR, legte keine Beschwerde bei Gericht ein, gibt aber nicht auf

Das ehemalige Gebäude des Verkehrsbüros nahe dem Naschmarkt wurde, wie berichtet, vom neuen Eigentümer, dem Projektentwickler LNR und Geschäftsführer Lukas Neugebauer, weiß getüncht. Dies konnte das Bundesdenkmalamt nicht akzeptieren, denn die zweifärbige Fassade (mit rötlichen Elementen) sei ein „bestimmendes Charakteristikum des denkmalgeschützten Gebäudes“. Eine nachträgliche Genehmigung der erfolgten Veränderungen wies das BDA mit einem am 8. November datierten Bescheid ab.

 

Da die Frist zur Einbringung einer Beschwerde generell vier Wochen ab Zustellung des Bescheides beträgt (also bereits abgelaufen sein müsste), fragte der KURIER nach. Laut Auskunft des BDA sei keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen: Im Bundesdenkmalamt nimmt man daher an, dass der Bescheid rechtsgültig ist. Doch das ist nur eine Etappe. Denn weiterhin anhängig ist das durch einen BDA-Antrag eingeleitete Verfahren zur Wiederherstellung beim Magistrat.

Äußerst wortkarg gibt man sich beim Eigentümer, dem Projektentwickler LNR. Auf ein eMail kam die Antwort: „Es gibt mehrere Bewilligungsverfahren, welche von uns jedoch nicht weiter kommentiert werden, da Bewilligungsverfahren naturgemäß nicht in der Öffentlichkeit stattfinden.“

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