Das Verkehrsbüro beim Naschmarkt darf nicht weiß bleiben

Eigenmächtig umgefärbelt: Aus dem ehemaligen Verkehrsbüro wurde 2021 das Kleine Haus der Kunst
Das Bundesdenkmalamt besteht weiter auf der zweifärbigen Original-Fassade des geschichtsträchtigen Baus.

Der Glücksspielkonzern Novomatic erwarb 2007 das ehemalige Gebäude des „Verkehrsbureaus“ gegenüber der Secession um rund zehn Millionen Euro und führte es fortan als Eventlocation („Forum“). Anfang dieses Jahres wurde es um rund 25 Millionen Euro an den Projektentwickler LNR Development weiterverkauft.

Lukas Neugebauer, der geschäftsführende LNR-Gesellschafter, holte sich als Pächter den Szenegastronomen Martin Ho beziehungsweise dessen Dots Group: Im Mai wurde das Lokal „404 – Don’t Ask Why“ eröffnet. Wenig später wurde bekannt, dass auch der Galerist Johann König in das Gebäude, nun „Kleines Haus der Kunst“ (KHK) genannt, einziehen werde.

Art-déco-Gebäude

Nach Beendigung der Umbauarbeiten aber war die Überraschung groß: Das Art-déco-Gebäude, 1922 bis 1923 von den Otto-Wagner-Schülern Hermann Aichinger und Heinrich Schmid errichtet, hatte seine dynamisch gestaltete Fassade – mit rötlichen Flächen und cremefarbenen Elementen – eingebüßt. Es war durchgehend weiß getüncht worden.

Das Verkehrsbüro beim Naschmarkt darf nicht weiß bleiben

Mitte Juli wurde vom Bundesdenkmalamt Anzeige gegen die LNR Projekt FS7 Immobilien GmbH eingebracht. Denn das strahlende Weiß sei nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar, die zweifärbige Fassade ein „bestimmendes Charakteristikum des denkmalgeschützten Gebäudes“, so das BDA. Zudem wurde ein Antrag auf Wiederherstellung des denkmalgerechten Zustandes eingebracht.

In der Folge, im August, suchte der neue Eigentümer im Bundesdenkmalamt um nachträgliche Genehmigung der erfolgten Veränderungen an.

Das BDA aber hat den Antrag nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens mit einem am 8. November datierten Bescheid abgewiesen, also keine Bewilligung gemäß Denkmalschutzgesetz erteilt. Die Frist zur Einbringung einer Beschwerde beträgt generell vier Wochen ab Zustellung des Bescheides. Ob sich Neugebauer beugt, ist (noch) nicht bekannt.

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