Vorarlberger Landestheater-Intendantin Gräve per sofort frei gestellt
Die Intendantin des Vorarlberger Landestheaters, Stephanie Gräve, ist am Dienstag per sofort von ihren Aufgaben entbunden worden. Das gab Monika Wagner, Geschäftsführerin der Vorarlberger Kulturhäuser-Betriebsgesellschaft (KuGes), bei einer Pressekonferenz bekannt. Nach einer Anzeige gegen Wagner wegen Urkundenfälschung, die von Gräve erstattet wurde, sei die "notwendige Vertrauensbasis für eine weitere professionelle Zusammenarbeit" nicht mehr gegeben, hieß es.
Der Vertrag von Gräve, die die Theater-Agenden in Bregenz im August 2018 übernommen hat, läuft noch bis 31. Juli 2028. Aktuell sei sie bei vollen Bezügen von ihrer Arbeit als Intendantin entbunden, sagten Wagner und Claudia Voit (Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der KuGes). Über die weitere Vorgangsweise werde man nach Abschluss des Verfahrens gegen Wagner entscheiden.
Zum Vorwurf der Urkundenfälschung - Wagner soll bei einer Vertragserstellung unerlaubterweise die digitale Unterschrift von Gräve verwendet haben - sagte Voit, "dass Monika Wagner nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat". Ihr wurde das ausdrückliche Vertrauen ausgesprochen.
Hinsichtlich der gegen sie gerichteten Vorwürfe stellte Wagner fest, dass es sich um einen „unbeabsichtigten administrativen Fehler“ gehandelt habe - hätte sie früher von dem Problem erfahren, „wäre dieses aus meiner Sicht rasch und unkompliziert lösbar gewesen“, so Wagner.
Wer die Intendanz interimistisch übernehmen soll, stand vorerst noch nicht fest. Das Verhältnis zwischen Gräve und der KuGes galt spätestens seit März als zerrüttet. Damals wurde bekanntgegeben, dass Gräves Vertrag nicht verlängert werden wird. Die 1968 geborene Deutsche hätte bis 2030 weitermachen wollen.
An der Form der Nichtverlängerung hatte es laute Kritik gegeben, u. a. vonseiten der Intendanten und Intendantinnen der österreichischen Landes- und Städtetheater. Diese zeigten sich „über die Art und Weise des Umgangs und der Kommunikation“ sowie über die Tatsache, dass „interne Bewertungskriterien der Entscheidungsträger öffentlich gemacht wurden, sehr irritiert“.
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