Uffizien verlangen von Deutschland geraubtes Gemälde zurück

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Das Blumenbild, von NS-Schergen aus dem Palazzo Pitti geraubt, befindet sich in Privatbesitz

Die Uffizien-Gemäldegalerie in Florenz verlangen von Deutschland ein Bild zurück, das nach Angaben des Museums von deutschen Soldaten im Zweiten Weltkrieg geraubt wurde.

Das Ölgemälde „Vaso di Fiori“ des holländischen Malers Jan van Huysum (1682-1749) befinde sich bei einer Familie in Deutschland, die es nach all dieser Zeit trotz zahlreicher Anfragen des italienischen Staates immer noch nicht an das Museum zurückgegeben habe, erklärte der deutsche Direktor der Gemäldegalerie und designierte Direktor des Kunsthistorischen Museums in Wien, Eike Schmidt, am Dienstag.

Das Werk sei von Wehrmachtsoldaten geraubt worden und sei jahrzehntelang verschwunden gewesen und erst 1991 nach der Wiedervereinigung aufgetaucht. Verschiedene „Vermittler“ hätten sich seitdem mit den italienischen Behörden in Verbindung gesetzt und eine Ablösesumme verlangt. „Eine so absurde Forderung, dass letztens die Staatsanwaltschaft Florenz Ermittlungen eröffnet hat“, hieß es in der Mitteilung der Uffizien. Das Gemälde sei im Besitz des italienischen Staates und daher nicht „veräußerbar oder erhältlich“.

Deutschland hat die moralische Pflicht, dieses Werk unserem Museum zurückzugeben“, sagte Schmidt. „Wegen dieser Affäre (...) sind die Wunden des Zweiten Weltkriegs und des Nazi-Terrors immer noch nicht verheilt.“ In welcher der Familie und in welcher Region sich das Bild befindet, konnte ein Museumssprecher nicht sagen.

Privat oder Staat - wer ist der Adressat?

Wie das Bild überhaupt in Privatbesitz kam, erklärte das Museum ebenfalls nicht. Damit stellt sich die Frage, wer letztlich die Entscheidung zu treffen hat, das Bild zurückzugeben. Anders als in Österreich ist nach deutschem Recht ein "gutgläubiger Erwerb" von Diebesgut nicht möglich, erklärt der Wiener Anwalt Andreas Cwitkovits auf KURIER-Nachfrage. Dass Behörden das Bild deshalb beschlagnahmen könnten, hält er aber für unwahrscheinlich - dies sei allenfalls üblich, wenn ein Verkauf oder eine Verbringung ins Ausland unmittelbar bevorstünde.

Letztlich sei das Bild aber durch die Rückgabeforderung belastet: Der momentane Besitzer würde es am Markt nicht mehr verkaufen können, kein Auktionshaus würde das Gemälde annehmen. Vor diesem Hintergrund haben in den letzten Jahren bereits mehrere "Privatrestitutionen" von NS-Raubkunst stattgefunden - meist hatten sich dabei Privatbesitzer und die Erben enteigneter Sammler darauf geeinigt, Werke zu versteigern und sich den Erlös zu teilen; die Bilder sind damit "unbelastet" und können gegebenenfalls weiter verkauft werden. Zuletzt machte eine Auktion solcher Bilder im vergangenen November Schlagzeilen.

Im Fall des Huysum-Gemäldes stehen sich aber nicht zwei private Parteien, sondern ein Privatbesitzer und ein staatliches Museum gegenüber - und letzteres betrachtet das Bild als sein gestohlenes Eigentum. Selbst wenn der derzeitige Besitzer nicht gezwungen werden kann, sein Bild zurückzugeben, erscheint seine Position doch deutlich schwächer als in jenen Fällen, in denen sich Erben und Private mit Halbe-Halbe-Lösungen einigen konnten.

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