Udo Jürgens: Verkaufsverbot für 27 Songs wegen Erbstreit
Laut "Bild" dürfen die Songs auf einem posthumen Album nicht verkauft werden und kein weiteres erscheinen.
Um das musikalische Erbe von Udo Jürgens (1934-2014) ist laut Bild-Zeitung ein Erbstreit entbrannt: Die 27 Songs auf einem posthum erschienen Album ( „Merci, Udo! 2“) dürfen demnach nicht mehr verkauft werden. Die Erben hätten die Plattenfirma Sony auf Unterlassung der Verbreitung geklagt, dem sei nun Recht gegeben worden. Es dürfen demnach auch keine weiteren posthumen Alben erscheinen.John Jürgens betonte, dass es nicht um das Geld gehe, sondern "um das musikalische Vermächtnis". Hintergrund soll der Streit mit einem ehemaligen Manager Jürgens' sein.
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