Professoren-Klage gegen Entlassung an Musikuni wird verhandelt

Professoren-Klage gegen Entlassung an Musikuni wird verhandelt
Es geht darum, ob die Entlassung der Musikuniversität die wesentlichen Interessen des Musikers beeinträchtigt

Nach seiner fristlosen Entlassung von der Wiener Musikuniversität wird heute, Dienstag, am Wiener Arbeitsgericht die Klage eines Cello-Professors, der zugleich Mitglied der Wiener Philharmoniker ist, in einer zweiten Tagsatzung behandelt. Das Verfahren wird zum Schutz der betroffenen Zeugen teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im Zentrum stehen Missbrauchsvorwürfe.

Diese seien von mehreren ehemaligen Studierenden voneinander unabhängig an das Rektorat herangetragen worden, hieß es im Vorfeld der Verhandlung seitens der mdw gegenüber der APA. Dort sah man die Entlassung als „alternativlos und zwingend“ an, wie mdw-Anwalt Christoph Wolf betonte. Von „gröblichem Missbrauch seiner Position“ ist die Rede, aus Persönlichkeitsschutzgründen wurde auf den genauen Inhalt der Vorwürfe sowie auf die betroffenen Studierenden allerdings nicht näher eingegangen.

"Vorwand"

Der entlassene Musiker, der in seiner Rolle als Philharmoniker auch an der Wiener Staatsoper tätig ist, vermutet hinter den Vorwürfen dagegen einen Vorwand, um sich eines kritischen Mitglieds des Lehrkörpers zu entledigen. „Unmittelbar vor Ausspruch der Entlassung kam es zu Zerwürfnissen mit dem Rektorat der Universität wegen unterschiedlicher Auffassungen und kritischer Äußerungen unseres Mandanten zu Lehrinhalten und zur Evaluierung von Leistungen“, so eine Stellungnahme der juristischen Vertretung des Klägers gegenüber der APA. Bei den Vorwürfen handle es sich „um Gerüchte Sachverhalte betreffend, die sich im Jahr 2010 zugetragen haben sollen“, während nun die Entlassung „unter seinen Studenten einen Sturm der Entrüstung“ ausgelöst habe. Keiner der aktuellen Studierenden habe die Vorwürfe bestätigt.

Vor Gericht sind 25 Zeugen geladen. Ziel des Verfahrens ist die Klärung der Frage, ob die Entlassung der Musikuniversität die wesentlichen Interessen des Musikers beeinträchtigt und ob sich die Universität auf einen Entlassungsgrund berufen kann. Standpunkt des Klägers ist, dass es keinen solchen Grund gibt. Die Universität argumentiert, dass die fristlose Entlassung zum Schutz der Studierenden unumgänglich war. Darüber hinaus seien durch seine Stellung als Mitglied der Wiener Philharmoniker samt Anstellung an der Staatsoper ausreichend Einkommensquellen vorhanden, um die wesentlichen sozialen Interessen abzudecken.

An der Staatsoper hatte man auf das Bekanntwerden der Entlassung im Frühjahr zwar mit einer Dienstfreistellung reagiert, diese aber nach einer Prüfung der Situation mit Saisonbeginn wieder aufgehoben. Den genauen Inhalt der Vorwürfe an der mdw kennt man freilich auch an der Staatsoper bzw. bei den Philharmonikern nicht. Dort wurden aber „Dutzende Gespräche in unterschiedlichen Konstellationen - unter Beiziehung rechtlicher und psychologischer Beratung - mit MusikerInnen (auch SubstitutInnen) beider Institutionen geführt“, wie es im September in einer Stellungnahme hieß. Diese Gespräche hätten „keinen konkreten arbeitsrechtlich oder strafrechtlich relevanten Vorwurf an den Musiker ergeben“.

Ob sich an der Haltung von Staatsoper und Philharmonikern im Falle einer Abweisung der Klage etwas ändern sollte - also falls das Arbeitsgericht die Aussagen der betroffenen ehemaligen Studierenden als glaubwürdig beurteilt und die Entlassung daher anerkennt - darüber wollten Sprecher für beide Institutionen gegenüber der APA zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht spekulieren. Die nächste Tagsatzung ist für den 12. Oktober angesetzt. Insgesamt könnte das Verfahren aber durchaus noch bis ins kommende Kalenderjahr dauern.

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