ORF warf Behinderten wegen Corona-Regeln rechtswidrig hinaus

ORF warf Behinderten wegen Corona-Regeln rechtswidrig hinaus
Er hatte auf einem privaten Siegerfoto kurz die Maske abgenommen. Der OGH gab dem Mann nun recht.

Ein Foto in einer Gemeindezeitung sorgte für die Entlassung eines ORF-Mitarbeiters: Der Mann, der als administrative Kraft im Öffentlich-Rechtlichen tätig war, hatte 2020 bei einem Schützenwettbewerb teilgenommen. Auf dem Siegerfoto nahm er kurz die Maske ab, was der ORF zum Anlass nahm, ihn zu entlassen.

Risikogruppe

Denn der Mitarbeiter war ab Ende März 2020 vom Dienst freigestellt gewesen, weil er zur COVID-Risikogruppe gehört habe. Damals hatte der ORF in einer internen Mitteilung seine Bediensteten angewiesen, sich auch privat keinem Infektionsrisiko auszusetzen.

Der Fall ging durch mehrere Instanzen und wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, wie die Presse am Montag berichtete. Das Abnehmen der Maske bei der Siegerehrung sei ein zu geringfügiger Verstoß gewesen.

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