Rafreider erreichte nach Prügelvorwürfen Urteil gegen oe24.at

Roman Rafreider.
Entschädigungszahlung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Mediengruppe Österreich ist am Donnerstag für die Berichterstattung über Ermittlungen gegen den ORF-Moderator Roman Rafreider zu einer Entschädigungszahlung in der Höhe von 12.500 Euro verurteilt worden. Bei den Meldungen auf oe24.at, bei denen private Chat-Protokolle von Rafreider und seiner Ex veröffentlicht wurden, wurde laut Gericht der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter der Mediengruppe, Daniel Bauer, meldete Berufung an.

"Reißerische Berichterstattung"

Rafreider hatte nach der Veröffentlichung von fünf Online-Artikeln, die im Oktober 2018 erschienen waren, das Medium geklagt. Mit der „reißerischen Berichterstattung“ sei in den höchst persönlichen Lebensbereich eingegriffen worden, sagte Oliver Scherbaum, der Anwalt des Moderators. Rafreider war am Donnerstag nicht persönlich vor Gericht erschienen. Man könne davon ausgehen, dass es zu dieser Veröffentlichung keine Zustimmung gegeben habe, argumentierte Scherbaum.

12.500 Euro Entschädigung

Dem hielt der Vertreter der Mediengruppe entgegen, dass Rafreider in der Causa selbst an die Öffentlichkeit gegangen sei und in anderen Medien über sein Privatleben berichtet habe. Dem hielt Richter Stefan Romstorfer entgegen, dass die Interviews zeitlich nach der oe24.at-Berichterstattung stattgefunden haben und offenkundig deshalb, weil es einen Angriff auf seinen höchstpersönlichen Lebensbereich gegeben habe. Für die erlittene Kränkung wurde die Mediengruppe Österreich zu der Entschädigungszahlung von insgesamt 12.500 Euro verurteilt.
Anfang Oktober war Rafreider wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohungen angezeigt worden. Die Ermittlungen gegen den Moderator wurden in der Zwischenzeit eingestellt.

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