ORF: Keine Einigung mit entlassenem Redakteur

ORF: Keine Einigung mit entlassenem Redakteur
Richterin ließ beiden Parteien Zeit bis 22. Juli für außergerichtliche Einigung.

Im Fall eines Vorarlberger ORF-Redakteurs, der wegen eines Verstoßes gegen interne Coronavirus-Vorschriften entlassen wurde und nun gerichtlich dagegen vorgeht, gab es beim Prozessauftakt am Sozial- und Arbeitsgericht in Feldkirch am Mittwoch vorerst keine Einigung. Der Kulturredakteur war entlassen worden, weil er laut ORF unberechtigt die Isolationszone und dort einen Senderaum betreten hatte.

Bei der ersten Tagsatzung konnte der ORF laut Berichten in Vorarlberger Medien die fristlose Entlassung des langjährigen Mitarbeiters und Redakteurssprechers bei der zuständigen Richterin nicht durchsetzen, ebenso wenig kam der Kläger mit der Forderung nach einer Weiterbeschäftigung im Unternehmen durch. Die Vertreterin des ORF bot demnach als „maximales Angebot“ die Zahlung von zwölf Monatsgehältern an sowie die Umwandlung der Entlassung in eine Kündigung. Sein Mandant sei zu Unrecht entlassen worden, so der Anwalt des Journalisten. Man wolle erreichen, dass er weiter beim ORF arbeiten dürfe. Er sei aber auch bereit, gegen eine Entschädigung von drei Jahresgehältern davon Abstand zu nehmen. Das wiederum war der Gegenseite zu viel.

Mangelnde Beschilderung

Die Richterin gab den beiden Streitparteien bis zum 22. Juli Zeit, sich außergerichtlich zu einigen. Die Richterin hatte am Mittwoch bemängelt, dass der ORF nicht mit Schildern oder Plakaten vor der Isolationszone auf das Betretungsverbot aufmerksam gemacht hatte.

Der langjährige Mitarbeiter der Kulturabteilung im Landesstudio Dornbirn hatte nach Ansicht des ORF die Corona-Isolationszone betreten, obwohl er nicht zum isolierten Team zählte. Eine weitere Beschäftigung des Redakteurs sei nach dessen Fehlverhalten, mit dem er Arbeitskollegen gesundheitlich gefährdet habe, nicht mehr tragbar, so das Argument des ORF. Er wurde daraufhin am 27. März entlassen. Er habe den Senderaum nur deshalb betreten, weil er als dafür verantwortlicher Mitarbeiter dort die Radiosendung „Kulturmagazin“ aufnehmen und produzieren musste, so die Rechtfertigung des Klägers.

Protest gegen "Racheaktion"

Laut den Medienberichten wurde zudem nun bekannt, dass ein Kollege des Entlassenen mit Wissen und Billigung des Landesdirektors genau dasselbe getan hatte, entlassen worden sei aber nur der nun betroffene Redakteur. Der ORF-Redakteursrat hatte bereits im Mai gegen die aus seiner Sicht „fragwürdige Entlassung“ protestiert und die Maßnahme als „überzogen“ kritisiert. Weil es sich um einen Belegschaftsvertreter handelt, sei zudem eine „Racheaktion“ naheliegend. Der Betroffene habe sich nämlich in seiner Funktion als gewählter Redakteurssprecher für den Erhalt der Kultursendung auf Radio Vorarlberg stark gemacht. Laut Einschätzung des Redakteursrats hat er sich damit den Unmut des verantwortlichen Landesdirektors zugezogen.
 

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