Nach Klage auf Wiederanstellung: ORF kündigte Redakteurin erneut

Zusammenfassung
- ORF kündigt Wirtschaftsjournalistin Sonja Sagmeister erneut wegen angeblicher Pflichtverletzungen und nicht genehmigter Nebentätigkeiten.
- Sagmeister bestreitet die Vorwürfe, sieht die Kündigung als Motivkündigung und will erneut gerichtlich dagegen vorgehen.
- Der ORF betont, die Kündigung sei nicht mit einem Interview, sondern mit Nebenbeschäftigungen begründet; das Gerichtsurteil steht noch aus.
Der ORF hat jene ehemalige Wirtschaftsjournalistin, die 2024 erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt hatte, erneut gekündigt. Damit bestätigte man im ORF Medienberichte u. a. bei Heute. Dort sagte die betroffene Journalistin Sonja Sagmeister, auch gegen diese Kündigung vorgehen zu wollen. "Freiwillig gehe ich aber sicher nicht", wird sie zitiert.
Der ORF hielt nun gegenüber dem KURIER fest, dass die neuerliche Kündigung "wegen neuerlicher dienstlicher Pflichtverletzungen und zur Wahrung der Ansprüche des ORF" erfolgt sei.
Sagmeister wies dies gegenüber dem KURIER zurück: "Das kann nicht sein. Ich habe in erster Instanz gewonnen, ich wurde freigestellt und durfte nicht arbeiten. Wie kann ich da Pflichtverletzungen machen?" Sie wurde nun "mit Ende September gekündigt. Der Anwalt hat mit Arbeiterkammer-Rechtsschutz bereits Einspruch erhoben."
Sagmeister klagte gegen die Kündigung
Sagmeister hatte ursprünglich behauptet, nicht eingesetzt, dann versetzt und schließlich gekündigt worden zu sein, weil sie sich in einem Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher nicht an Absprachen zwischen Ministerbüro und ORF-Wirtschafts-Ressortleitung hielt. Der ORF begründet die Kündigung mit nicht genehmigten Nebentätigkeiten Sagmeisters in Afrika. Diese waren von Ex-ORF-Stiftungsrat Hans Peter Haselsteiner unterstützt worden.
Das Arbeits- und Sozialgericht schloss sich der Sicht Sagmeisters erstinstanzlichan und erklärte die Kündigung für rechtswidrig. Das Gericht sah eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens der Journalistin gegeben. Anfang November setzt sich dieser Rechtstreit fort.
"Der ORF hat nicht einmal die zweite Instanz abgewartet., es scheint dem Generaldirektor sehr wichtig zu sein, eine unbequeme Journalistin los zu werden", sagt Sagmeister nun. "In der ursprünglichen Kündigung war keine Begründung drinnen, das ist ja das Absurde. Und das zweite Mal wurde auch nicht angegeben, warum."
"Der ORF vertraut auf die Gerichtsbarkeit in Österreich", hieß es nun gegenüber dem KURIER. Sagmeister habe die inkriminierten Nebenbeschäftigungen, die der ORF als "nicht genehmigt" ansieht, "trotz mehrmaliger Aufforderungen über Monate hinweg nicht beendet" und sei deswegen ursprünglich gekündigt worden. Der ORF weist die Darstellung Sagmeisters zurück, dass dies mit dem Interview mit Kocher zu tun gehabt habe. "Das Bundesverwaltungsgericht hat keinerlei Fehlverhalten des ORF festgestellt: Sonja Sagmeister wurde in ihren Rechten als Journalistin nicht eingeschränkt", heißt es.
Sagmeister selbst kleidet das in eine große Debatte über den Umgang mit Frauen im ORF ein. "50 ist derzeit kein Alter, das im ORF beliebt ist", sagt sie laut Heute. Später klagte sie den ORF-Redakteursratschef wegen übler Nachrede, dieser wurde freigesprochen. Martin Thür twitterte damals laut Standard: "Eine Ex-Kollegin schwärzt wiederholt tadellose und aufrechte Kollegen an. Unser Redaktionssprecher Dieter Bornemann kämpft aufrecht und furchtlos gegen jede politische Einflussnahme. Eine Bitte: Hinterfragen Sie Litigation-PR!"
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