Krone-Konflikt: Gericht klärt Zuständigkeit für Ausschlussklage

Krone-Konflikt: Gericht klärt Zuständigkeit für Ausschlussklage
Die Funke-Gruppe hat sich an das Handelsgericht gewandt, Familie Dichand erachtet aber Schiedsgericht für zuständig.

Keine schnelle Entscheidung ist über die Ausschlussklage der Funke-Mediengruppe gegen die Familie Dichand zu erwarten. Denn das Handelsgericht Wien, bei dem die Funk-Gruppe die Ausschlussklage eingebracht hat, muss erst einmal klären, ob es selbst zuständig ist - oder, wie von den Dichands behauptet, ein Schiedsgericht. Der Beschluss der zuständigen Richterin wird in ein paar Wochen ergehen.

Der deutsche Hälfte-Eigentümer versucht mit einer Ausschlussklage, die Familie Dichand aus der „Kronen Zeitung“ zu drängen. Eingebracht wurde die Klage beim Wiener Handelsgericht. Aber in der 2003 mit der Funke-Gruppe (damals noch WAZ) geschlossenen Vereinbarung wird auf die Schiedsgerichts-Klausel einer Vereinbarung aus 1987 verwiesen. Demnach sind alle Konflikte zwischen den Eigentümern vor einem Schweizer Schiedsgericht auszutragen. Darauf berufen sich die österreichischen Eigentümer.

Klarheit in einigen Wochen

In einer vorbereitenden Tagsatzung am Wiener Handelsgericht heute, Mittwoch, haben die Anwälte beider Seiten ihre Standpunkte vorgebracht. Jetzt muss die zuständige Richterin klären, ob der Verweis auf die alte Vereinbarung formell richtig erfolgte. Ist das der Fall, ist das Handelsgericht nicht zuständig, erklärte dessen Sprecher Jürgen Exner der APA.

Zudem steht die Frage der Mehrfachvertretung im Raum - handelt es sich doch nicht um eine deutsche Gesellschaft, sondern um eine Gruppe. Nach deutschem Recht ist eine Mehrfachvertretung bei Interessenskollisionen aber nicht zulässig. Die Richterin muss klären, ob diese deutsche Bestimmung hier anzuwenden ist. In einigen Wochen wird dann klar sein, ob am Handelsgericht über den Ausschluss der Familie Dichand aus der „Kronen Zeitung“ verhandelt wird.

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