Krone: Dichands vermelden Erfolg vor Schiedsgericht

Krone: Dichands vermelden Erfolg vor Schiedsgericht
Anwälte: Vorrechte der Erben "vollinhaltlich bestätigt" - Kein Kommentar von Funke

Im Schweizer Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Funke-Mediengruppe und der Kronen Zeitung hat es laut der Zeitung ein Urteil gegeben. Herausgeber und Eigentümervertreter Christoph Dichand sieht durch dieses die Vorrechte der Dichands in den Verträgen mit der Funke-Gruppe „vollinhaltlich“ bestätigt, teilte die Rechtsvertreterin der Familie Dichand am Mittwoch mit.

Vereinbarungen aus 1987

Das Urteil bestätige „die vollinhaltliche Gültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen aus dem Jahr 1987. Dr. Christoph Dichand sieht damit die Rechte der Familie Dichand, vor allem aber die Grundwerte der Kronen Zeitung letztgültig manifestiert: 'Was vereinbart wurde, ist einzuhalten. Dem Grundsatz sind meine Familie und ich stets treu geblieben'“, hieß es in der Aussendung.

Vorabgewinn mutmaßlicher Knackpunkt

Der Funke-Mediengruppe, die unter anderem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) herausgibt, und der Familie Dichand gehört jeweils die Hälfte der Kronen Zeitung. Seit 2018 ist in Funkes Beteiligungsunternehmen auch die Signa-Holding des österreichischen Immobilienunternehmers Rene Benko an Bord. Der hätte auch nichts dagegen, den Anteil der Deutschen voll zu übernehmen. Knackpunkt soll der garantierte Vorabgewinn für die Dichands sein.

Konflikte seit Jahren

Der Konflikt zwischen den Dichands und ihren deutschen Partnern schwelt bereits seit Jahren. 2014 kündigte die Funke Gruppe die dereinst zwischen Hans Dichand und der WAZ getroffenen Vereinbarungen - sowohl die ursprünglich aus 1987 stammende sogenannte „Rahmenvereinbarung“ als auch die Mediaprint-Vereinbarung aus dem Jahr 1988. Dichands Erben - der Zeitungsgründer war 2010 verstorben - erklärten diese Kündigungen für nichtig.

Kündigungen nicht rechtsgültig

Für die Familie Dichand steht mit dem Urteil fest, dass die Kündigungen nicht rechtsgültig gewesen seien und die Verträge so gelten, wie sie vereinbart waren, sagte Anwältin Huberta Gheneff zur APA. Die Funke-Mediengruppe war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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