Gericht: Kolumnist Jeannée muss sich "Sudelfeder" nennen lassen
Niederlage in einem Rechtsstreit zweier Boulevardmedien: "Krone"-Kolumnist Michael Jeannee muss sich " Sudelfeder" nennen lassen. Das hat am Montag das Wiener Landesgericht für Strafsachen in einem Rechtsstreit entschieden, den der 75-Jährige gegen die Tageszeitung Österreich bzw. deren Herausgeber Wolfgang Fellner angestrengt hatte.
Für Richter Stefan Apostol handelte es sich bei dieser Bezeichnung insofern um keine Beleidigung, als Jeannee in verbaler Hinsicht auch kräftig austeile und dementsprechende Reaktionen aushalten müsse. So nannte Jeannee beispielsweise eine ehemalige Dancing Stars-Siegerin "hopsenden Germknödel", das Konkurrenz-Medium Österreich wiederum titulierte er als "Krawallblatt". Apostol verwies auch auf eine Reihe von Rügen durch den Presserat, die sich Jeannee im Lauf der Jahre eingefangen hatte.
Zu weit ging Österreich jedoch mit dem Attribut "Promille-Schreiber", mit dem Jeannee unterstellt wurde, er würde seine Beiträge in alkoholisiertem Zustand verfassen. Dafür gab es nach Ansicht des Richters, der dazu mehrere Zeugen befragte - darunter mit Friedrich Dragon und Michael Kuhn zwei ehemalige Chefredakteure der Kronen Zeitung - kein "ausreichendes Tatsachensubstrat". Für die in der Online- und in der Print-Ausgabe erschienene Verunglimpfung, die nach Ansicht des Richters den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllte, bekam Jeannee eine Entschädigung von jeweils 2.500 Euro zugesprochen.
Die erstinstanzliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Österreich legte gegen die Verurteilung Rechtsmittel ein, Jeannee nahm den Freispruch hinsichtlich der "Sudelfeder" nicht hin. Damit geht der Rechtsstreit vor dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) in die nächste Runde.
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